Strafrechtler Leitner: Edathy hat Schuld nicht eingestanden
Werner Leitner, 55, Strafverteidiger und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, über das Ende des Prozesses gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der sich kinderpornografisches Material besorgt haben soll
SPIEGEL: Am Montag erklärte Edathys Anwalt, "die Vorwürfe treffen zu". Später bestand Edathy darauf, mit seiner Erklärung kein "Geständnis" abgelegt zu haben. War das also doch kein Geständnis?
Leitner: Doch, im juristischen Sinne schon. Wobei der juristische Begriff ein anderer ist als der umgangssprachliche: Mit einem Geständnis räumt man nur den sogenannten Sachverhalt ein, hier also, dass Herr Edathy die betreffenden Dateien selbst heruntergeladen und angeschaut hat. Aber welche Qualität die hatten - ob es Kinderpornografie war oder doch nur unappetitliches, aber strafloses Material - das ist eine Frage der rechtlichen Bewertung. Und eine rechtliche Bewertung kann man nicht "gestehen".
SPIEGEL: Ein Geständnis ist also nicht unbedingt ein Bekenntnis, dass man sich strafbar gemacht hat?
Leitner: Nein. Ein Schuldbekenntnis kann obendrauf kommen, muss aber nicht.
SPIEGEL: Edathy räumte aber die "Vorwürfe" ein - die Staatsanwaltschaft sah darin offenbar auch ein Schuldbekenntnis.
Leitner: Das wundert mich. Auch wenn diese Wortwahl etwas schwammig ist: Die Staatsanwaltschaft kennt doch das Recht - und daraus ergibt sich etwas anderes. Wenn es der Staatsanwaltschaft auf ein Schuldbekenntnis angekommen wäre, hätte sie auf eine entsprechend klare Formulierung bestehen müssen. Allerdings wäre es anrüchig, die Einstellung eines Verfahrens davon abhängig zu machen, dass der Angeklagte auch seine Schuld bekennt.
SPIEGEL: Herr Edathy sagt also zu Recht, er müsse als unschuldig gelten?
Leitner: Ja. Die Unschuldsvermutung gilt für ihn weiterhin: Es gibt ja nun kein Urteil, das seine Schuld feststellt - oder seine Unschuld.