Uli Hoeneß kann auf Bewährung hoffen - DER SPIEGEL
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Uli Hoeneß kann auf Bewährung hoffen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Ermittlungsverfahren gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe steht unmittelbar vor dem Abschluss. Noch im August will die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen den Präsidenten des FC Bayern erheben. Bei dem Prozess, der möglicherweise schon im September beginnen soll, kann Hoeneß auf ein mildes Urteil hoffen. Nach Informationen des SPIEGEL scheint die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen. Zudem solle der Aufsichtsratsvorsitzende der FC Bayern München AG eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspricht. In der Münchner Justiz bemüht man offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die es dem Gericht erlaubt, diese Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern. Denn bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Bewährung ausgeschlossen. Die angestrebte Milde für Hoeneß erklärt sich auch dadurch, dass wohl nur ein Teil seines Steuervergehens als strafbar gewertet wird: So soll die Hinterziehung von gut 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro geschuldeten Steuern angeblich verjährt sein, weil die entsprechende Steuerschuld länger als fünf Jahre zurückliege. Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur knapp 900.000 Euro. Damit läge Hoeneß’ Vergehen unterhalb einer brisanten Grenze: Der Bundesgerichtshof hatte Anfang vorherigen Jahres bekräftigt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll. Hoeneß hatte am 12. Januar bei den Finanzbehörden eine Selbstanzeige eingereicht. Er gab zu, Kapitalerträge auf einem Depotkonto bei der Züricher Privatbank Vontobel nicht versteuert zu haben. Auf diesem Konto lagerten über mehrere Jahre bis zu 20 Millionen Euro für Aktien- und Devisengeschäfte. Die Staatsanwaltschaft München II leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Hoeneß ein. Die Selbstanzeige war unzureichend. Im März wurde seine Villa am Tegernsee durchsucht, dabei präsentierten die Ermittler einen Haftbefehl. Dieser wurde ausgesetzt, weil Hoeneß mehrere Millionen Euro Kaution zahlte. Derzeit gilt als wahrscheinlich, dass der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt wird. Prozessort wäre dann nicht das Landgericht München II, sondern das für Hoeneß’ Wohnsitz zuständige Amtsgericht Miesbach.