USA verwehrt Rechtshilfe im Fall Mosley - DER SPIEGEL
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USA verwehrt Rechtshilfe im Fall Mosley

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Bei ihren Ermittlungen gegen den Suchmaschinenkonzern Google im Fall Mosley kann die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht mit Hilfe aus den USA rechnen. Das Justizministerium in Washington teilte der Behörde mit, es werde der Bitte um Rechtshilfe nicht nachkommen. Man habe keine Anzeichen, dass sich der Suchkonzern strafbar verhalten habe.

Der frühere Motorsport-Präsident Max Mosley hatte 2012 Strafanzeige gegen Google gestellt, weil sich der Konzern weigert, Fotos einer privaten Sexparty Mosleys von vornherein aus seinen Suchtreffern herauszufiltern - obwohl die Bilder illegal zustande kamen. Ein britisches Boulevardblatt hatte die Party 2008 heimlich gefilmt und das Video ins Netz gestellt. Mosley kämpft seit Jahren, auch zivilrechtlich, gegen diese Verletzung seiner Intimsphäre.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte das Verfahren gegen Google Deutschland rasch eingestellt, aber gegen den Mutterkonzern in den USA Ermittlungen eingeleitet. Über das Bundesamt für Justiz in Bonn schickte sie im Frühjahr 2013 ein Rechtshilfeersuchen in die USA. Die Amerikaner ließen sich eineinhalb Jahre Zeit, den Eingang des Schreibens zu bestätigen, um die Bitte kurz danach abzulehnen. Die zuständige Staatsanwältin will jetzt den Ausgang des Zivilverfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamburg abwarten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet. Dort hatte Google Berufung eingelegt, nachdem der Konzern in erster Instanz verpflichtet worden war, sechs Fotos aus seinen Suchergebnissen herauszufiltern.

Ähnlich hatte auch ein französisches Gericht entschieden. Ein Urteil in Hamburg wird für den 5. Mai erwartet, der Richter hat aber erkennen lassen, dass Googles Erfolgschancen in dem Berufungsverfahren gering sein dürften.