Wulff muss kein Schuldeingeständnis ablegen - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Wulff muss kein Schuldeingeständnis ablegen

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eine eher unorthodoxe Formulierung sorgte am vergangenen Wochenende im Fall Christian Wulff für Irritation. Einem Medienbericht zufolge solle der Ex-Bundespräsident in dem gegen ihn und den Filmunternehmer David Groenewold laufenden Ermittlungs verfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung "ein Schuldeingeständnis ablegen", damit die Staats anwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage beende. Solch eine Verknüpfung ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Bei der Einstellung nach Erfüllung einer Auflage gemäß Paragraf 153a der Strafprozessordnung gilt ein Beschuldigter als nicht verurteilt, nicht vorbestraft – und seine Zustimmung stellt kein Schuldeingeständnis dar. Ein solches hatte der leitende Oberstaatsanwalt Clemens Eimter bäumer auch nicht verlangt, als er am 13. März den Rechtsanwälten von Wulff und Groenewold einen zweiseitigen Brief mit folgendem Kernsatz schrieb: "Das öffent liche Interesse an der Strafverfolgung könnte durch eine Übernahme strafrecht licher Verantwortung durch die Beschuldigten in Form der Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 20.000 Euro (Wulff) bzw. 30.000 Euro (Groenewold) beseitigt werden."