Wolfgang Schäuble will die Abgeltungsteuer abschaffen - DER SPIEGEL
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Umstrittene Abgeltungsteuer Schäuble macht Rückzieher

Gute Nachricht für Aktienbesitzer und Konzerne: Der Bundesfinanzminister will den Steuervorteil bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen nun doch nicht abschaffen. Ist das gerecht?
Unionspolitiker Schäuble
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Foto: Hannibal Hanschke/ REUTERS
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Aus seinen Abneigungen, persönlichen wie politischen, macht Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) selten ein Geheimnis. "Ich war nie ein Anhänger der Abgeltungsteuer", verkündete er in den vergangenen Monaten immer wieder. Doch leider sei er bei deren Einführung nicht zuständig gewesen.

Den Freund von Übersichtlichkeit und Ordnung stört, dass Bezieher von Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden nur 25 Prozent ans Finanzamt abführen müssen, andere Einkünfte aber dem persönlichen Steuersatz unterliegen, der meist höher ausfällt. Das Steuerprivileg für Sparer und Couponschneider lässt sich aus Sicht Schäubles nur rechtfertigen, solange es Anleger davon abhält, ihr Geld in Steueroasen zu bringen.

Dieser Fluchtweg aber ist in ein paar Monaten verschlossen, im Herbst beginnen die Steuerbehörden auf internationaler Ebene mit dem automatischen Informationsaustausch. Die Finanzämter wissen dann, wo die Deutschen ihr Geld bunkern, für eine Vorzugsbehandlung zu Hause gebe es also keinen Grund mehr. Die Konsequenz, die Schäuble seit drei Jahren immer mal wieder in Aussicht stellt: Die Abgeltungsteuer kann weg.

Diese Haltung haben sich nahezu alle Wahlkämpfer zu eigen gemacht. Die Abgeltungsteuer gilt ihnen als ein Symbol sozialer Schieflage. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will sie abschaffen, die Grünen auch, die Linke sowieso. Doch nun legt Schäuble eine Kehrtwende hin, zumindest eine halbe.

Er will künftig nur Zinseinkünfte der regulären Besteuerung unterwerfen; für Dividenden, aber auch Veräußerungsgewinne soll alles beim Alten bleiben.

Grund für den Schwenk ist die Komplexität des deutschen Steuersystems, Schäuble fürchtet die Weiterungen. Würde er den ermäßigten Tarif auch für Dividenden abschaffen, geriete die gesamte, bislang fein austarierte Unternehmensbesteuerung aus den Fugen.

Foto: DER SPIEGEL

Die Abgeltungsteuer sorgt nämlich zusammen mit der Gewerbe- und der Körperschaftsteuer dafür, dass die zusammengenommene Steuerlast einer Aktiengesellschaft oder GmbH und ihrer Anteilseigner ungefähr so hoch ausfällt wie bei einer Personengesellschaft, die der Einkommensteuer unterliegt (siehe Grafik). Anders als von vielen Kritikern behauptet, stellt die Abgeltungsteuer auf Dividenden also keine Bevorzugung von Kapitaleinkünften dar. Nur so ist gewährleistet, dass die steuerliche Belastung keine Rolle bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens spielt. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von der "Rechtsformneutralität der Besteuerung".

Würde Schäuble den persönlichen Steuersatz auch auf Dividenden anwenden, müsste er Körperschaft- und Gewerbesteuer so weit absenken, dass die Mehrbelastung ausgeglichen würde. Oder er müsste zum sogenannten Halbeinkünfteverfahren zurückkehren, das vor der Einführung der Abgeltungsteuer galt. Damals wurde nur die Hälfte der Dividenden besteuert.

Beide Aktionen sind möglich, aber umständlich. Schäuble schreckt davor zurück, weil sie mit erheblichem gesetzgeberischen Aufwand verbunden wären. Zudem würde das deutsche Steuersystem kaum einfacher und nachvollziehbarer, eher im Gegenteil.

Mit der bloßen Anhebung der Zinsbesteuerung, die ihm seine Fachleute empfehlen, glaubt er nun einen gangbaren Ausweg gefunden zu haben. Und einen schonenden für die Steuerzahler. Mehreinnahmen verspricht sich Schäuble von der Steuererhöhung auf Zinsen nämlich nicht. Derzeit liegen sie so niedrig, dass die Sparer kaum etwas zu versteuern haben.

Dennoch birgt der Schritt Risiken und Nebenwirkungen. Er bietet Unternehmen und Anteilseignern neue Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Sie könnten in Versuchung geraten, Zinsen, die künftig höher besteuert werden, in bevorzugte Ausschüttungen wie Dividenden umzuwidmen.

Das ist gar nicht so schwer, ein eingeführtes Instrument dafür gibt es schon, sogenannte Genussscheine. Je nach Ausgestaltung kann es Fremdkapital darstellen, das Zinsen abwirft, oder Eigenkapital, das Dividenden einbringt.

Steuerberatern, das ahnen Fachleute in Schäubles Finanzministerium, stellt sich künftig eine lohnende Aufgabe: Sie müssen eine Konstruktion finden, die die Zahlungen an die Geldgeber auf Unternehmensebene als Zinsen darstellt. Die Firmen können die Aufwendungen dann steuermindernd geltend machen. Beim Anteilseigner wiederum müssen sie als Dividende ankommen. Die Empfänger kämen dann in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von 25 Prozent.

Profitieren würden Unternehmen wie deren Besitzer - auf Kosten des Fiskus. Der müsste Missbrauch mit aufwendigen Vorschriften verhindern. Deshalb steht jetzt schon fest: Ein neuer Wettlauf zwischen Behörden und den Schreinern von Steuersparmodellen ist eröffnet.