Sachbücher "Der Diktator Deutschlands"
Was ist von einer Gesellschaft zu halten, die als höchste Autorität keinen Gott und keinen König, nicht den Kanzler und nicht das Parlament anerkennt - sondern ein Gericht?
Was sind das für Leute, die jedes Jahr, manche mehrfach, zu Tausenden formvollendet und meistens anwaltlich vertreten ihren Kummer und ihren Ärger beim Karlsruher Verfassungsgericht vortragen? Obwohl sie überall, aber auch wirklich überall, damit abgeblitzt sind. Obgleich sie doch wissen, dass die Chance, mit ihrer Beschwerde Erfolg zu haben, statistisch gerade einmal zweieinhalb Prozent beträgt?
Der Glaube der Deutschen an die Kraft der Verfassungsbeschwerde und das Vertrauen in die Weisheit der zweimal acht leitenden Juristen in dem sympathischen Karlsruher Flachbau ist ein Phänomen, für das es außerhalb des Gerichts nur eine vernünftige Erklärung gibt: Den Deutschen ist es zu lange gut gegangen. Ihr Verfassungspatriotismus ist das Produkt einer Schönwetterdemokratie. Freiheit, Sicherheit, Wohlstand schienen selbstverständlich. Der Rest war Detailkram für Juristen.
Der Gedanke, dass es schon bald anders sein könnte, beschäftigt fast jeden Verfassungsrechtler im Land.
Angenommen das nächste Attentat von al-Qaida findet nicht mehr im fernen Madrid, sondern mitten in Berlin statt? Werden nicht die Garantien des Rechtsstaats brechen? Könnte nicht ein um seine Wiederwahl fürchtender Kanzler den Innenminister anweisen, für unangreifbar gehaltene Freiheitsverbürgungen des Grundgesetzes aufzuheben, weil es populär ist? Hält nicht mancher Innenpolitiker schon jetzt die Garantie der Menschenwürde für antastbar? Ein bisschen Folter, haben die Leute lesen müssen, könne unter Umständen Menschenleben retten.
Werden sich die klugen Männer und Frauen in Karlsruhe gegen Dammbrüche des Rechtsstaats stemmen?
"Die Richter in Karlsruhe haben im letzten halben Jahrhundert dafür gesorgt, dass bei uns Sicherheit und Freiheit in einem angemessenen Verhältnis geblieben sind. Aber über eine Krise von der Art, wie sie jetzt ... möglich erscheint, mussten sie bisher nicht entscheiden": Das schreibt Uwe Wesel, einer jener Verfassungsrechtler, die sich ernsthaft Sorgen machen über die populärste der Grundgesetz-Instanzen.
Wesel ist als Polemiker ein ganz untypischer Rechtsprofessor, der Freude daran hat, seine Überlegungen zuzuspitzen - manchmal bis hart an die Grenze dessen, was im deutschen Hochschullehrerwesen noch als seriös akzeptiert wird. Das Ergebnis ist aber auch viel Klarheit. Er hat als einer von wenigen Rechtswissenschaftlern das Talent, sich mit einfachen Worten verständlich zu machen. Er ist ein Künstler, dem es vor wenigen Jahren gelungen ist, die "Geschichte des Rechts" von den Frühformen des menschlichen Zusammenlebens bis zum Vertrag von Maastricht auf rund 600 Seiten zu beschreiben - und jeder kann es verstehen.
Uwe Wesel hat ohne Polemik die Geschichte des Bundesverfassungsgerichts beschrieben. Das Buch, mit allen Anhängen 416 Seiten dick, liest sich teils lustig, teils spannend.
Doch die Fragen sind todernst und dringend zu klären: Ist das Schönwettergericht ausgerüstet, eingerichtet, im nahenden Sturm ein "Rettungsfloß" zu sein, wie es dramatisch vor Jahren der Ex-Gerichtspräsident Ernst Benda erhoffte? Was für Leute werden "im Dreieck von Sicherheit, Verdacht und Freiheit" das letzte Wort über Bürgerrechte haben?
Für Verfassungspatrioten ist es Bürgerpflicht, dieses Buch zu lesen: In weiten Teilen ist es eine recht präzise und interessant aufbereitete Darstellung der wichtigsten Urteile des Gerichts inklusive Grundkurs in Verfassungsrecht. Viel erfährt der Leser auch über den Schnürboden des Grundgesetzes: Wie die Urteile entstanden sind, wer die Strippen gezogen hat, welche Politiker bedient werden mussten - und welche geärgert.
Wesel schildert, wie das Gericht schon früh mit einem Urteil, das einem Staatsstreich glich, Recht und Politik im Staat des Grundgesetzes unter seine Kontrolle brachte: Mit dem "Lüth-Urteil" - genannt nach dem streitbaren Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth - verkündeten die Richter, über Karlsruhe und dem Rest der Republik wölbe sich eine "objektive" Werteordnung, verankert im Grundgesetz, bewacht vom Verfassungsgericht. Diese nur von Verfassungsrichtern zu erkennende Wertordnung "strahle" in alle Winkel des Rechts, egal ob Mietrecht und/oder Ladenschlussgesetz: Von 1958 an, dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung, ging nichts mehr im Lande ohne den Segen der Richter.
Das Urteil ist eine "Goldgrube" (Wesel), aus der sich die Karlsruher bis heute bedienen, wenn sie Politik machen: Mit der "Werteordnung" zerschlugen sie Adenauers Pläne für ein Regierungsfernsehen, auf dieselbe Weise begründeten sie die "Pflicht" des Staates, Abtreibung unter Strafe zu stellen, aus der Lüth-Goldgrube holten sie die Argumente für ihren Beschluss, dass man Soldaten "Mörder" nennen dürfe - ebenso, dass in bayerischen Schulen künftig keine Kreuze mehr zu hängen hätten.
Als Verfassungsrecht wird ausgegeben, was letztlich das Ergebnis mühsamer Aushandlungen unter acht Juristen ist, die ihrerseits die Weihen als Werteaufseher zähen Verhandlungen der Parteien verdanken. Wesels Fazit: "Die Verfassung ist, was das Verfassungsgericht dazu sagt." Die Unterscheidung der Politik vom Recht, das aus ihr folgt, gilt zumindest für dieses Gericht nicht: Die acht an der Macht machen Politik.
Wesel findet das eigentlich gut. Er macht sich über "die anständigen Menschen" lustig, die zwischen "Recht und Politik unterscheiden". Nur - ist es nicht diese Unterscheidung allein, die Karlsruher Machtsprüche legitimieren kann? Wer zumindest den Anspruch aufgibt, dass die Weisen sich als gewissenhafte Anwender des Grundgesetzes von der Politik fern halten, muss Konrad Adenauer Recht geben, der nach verlorenem Streit wütete: Das Gericht sei "der Diktator Deutschlands".
Zutreffend jedenfalls lernt der Leser von Wesel, dass diese Richter mit ihrer Werteordnung zwar meistens entscheiden, wie sie wollen. Das bedeutet aber auch, dass sie in fast allen ihren Entscheidungen tatsächlich Unabhängigkeit bewiesen haben. Manchmal seien sie sogar richtig "tapfer", gewesen - etwa als es darum ging, das Kruzifix-Verbot gegen den bajuwarischen Volkssturm durchzuhalten oder den deutschen Beamten zu erklären, dass sie ihre in der Nazi-Zeit erworbenen Privilegien nicht weiter beanspruchen können.
Was aber sagt der Autor zu unserer großen Frage: Herr Professor, können wir uns im Sturm auf dieses Rettungsfloß verlassen? Der Gelehrte macht es spannend, lässt sich Zeit bis zum Schluss, die Antwort ist der letzte Satz des Buches: "Man soll die Hoffnung nicht aufgeben."
So ist es immer mit den Juristen: Sie beschäftigen einen unaufhörlich mit präzisen Auskünften. Und hinterher ist man so klug wie vorher.