Daum-Prozess: Bald Feierabend in Koblenz - DER SPIEGEL
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Daum-Prozess Bald Feierabend in Koblenz

Der Kokain-Prozess gegen Christoph Daum vor dem Landgericht Koblenz dürfte bald zu Ende sein. Ein Gutachter äußerte starke Zweifel an dem Ergebnis der Haaranalyse, auf der die Anklage basiert.
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Koblenz - Daum könne nur gelegentlicher, aber kein "intensiver Konsum" von Kokain bewiesen werden, erklärte der Münchner Rechtsmediziner Hans Sachs am Dienstag. Der Gutachter hatte die Unterlagen der Daum-Haaruntersuchung seines Kölner Kollegen Herbert Käferstein analysiert. Dessen Institut hatte im Oktober 2000 eine spektakulär hohe Kokainkonzentration im Haar des 48-jährigen Fußballcoachs ermittelt.

Die wesentlich auf dem Käferstein-Gutachten basierende Anklage wirft Daum den illegalen Erwerb von je drei bis fünf Gramm Kokain in 63 Fällen und die Anstiftung zum Kauf von weiteren 100 Gramm der Droge vor. Hierfür gibt es jedoch auch nach einem halben Jahr Prozessdauer keine Anhaltspunkte. Den gelegentlichen - und somit straffreien - Kokainkonsum hatte der frühere Bundesligatrainer bereits zugegeben.

Käfersteins Methode weise eine "relativ große Fehlerbreite" auf, sagte Sachs am 29. Verhandlungstag. Eine Verunreinigung der Messgeräte im Kölner Institut für Rechtsmedizin mit Kokainspuren früherer Haarproben damals sei nicht auszuschließen gewesen, erklärte der 53-Jährige.

Gewaltige Differenzen in den Ergebnissen

Sachs verwies bei seiner fundamentalen Kritik an dem Käferstein-Gutachten auf den enormen Unterschied zwischen dem ersten Messergebnis (72 Nanogramm pro Milligramm) und dem Resultat einer kurz darauf von Daum nachgereichten Schamhaarprobe. Diese Analyse hatte nur 2,13 Nanogramm pro Milligramm ergeben.

Eine solche Differenz bei zwei zeitnahen Haarproben sei ihm in seiner beruflichen Tätigkeit bislang noch nicht untergekommen, betonte Sachs. "Wenn man Scham- und Kopfhaare grundsätzlich vergleicht, so müsste die Konzentration in den Schamhaaren höher sein, da sie langsamer wachsen und so bei kontinuierlich Drogenabhängigen einen höheren Wert anzeigen müssten", entlastete der Gutachter Daum.

Hoffnung auf einen Freispruch

Käferstein war am Dienstag nur als Zeuge vorgeladen. Er bedauerte, dass Daum ihn nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden habe. Deshalb könne er nur allgemeine Erklärungen zu seiner Untersuchungsmethode abgeben. In seinem Institut gebe es nur "ganz wenige Kokainfälle", sagte Käferstein. Das Messgerät dafür sei 1981 angeschafft worden.

Am Dienstag wies Daum auf ein vertrauliches Gespräch der Prozessbeteiligten vom 9. April hin. Damals habe Staatsanwalt Jörg Angerer angekündigt, auf Freispruch plädieren zu wollen, wenn andere Sachverständige das Käferstein-Gutachten mit Erfolg anzweifeln würden. Das wäre ein "halbwegs versöhnlicher Abschluss", sagte Daum.