DFB-Bundesgericht: Ahlen - Burghausen wird wiederholt - DER SPIEGEL
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DFB-Bundesgericht Ahlen - Burghausen wird wiederholt

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Frankfurt am Main - Die Neuansetzung des Fußball-Zweitligaspiels zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen (1:0) vom 22. Oktober des vergangenen Jahres bleibt bestehen. Das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Georg Adolf Schnarr bestätigte heute mit dieser Entscheidung das Urteil des Sportgerichts vom 15. Februar und wies die Berufung Ahlens zurück.

Das Bundesgericht ist die zweite und letzte Instanz der DFB-Sportgerichtsbarkeit. LR-Präsident Helmut Spikker hat aber bereits mehrfach angekündigt, auch vor zivilrechtlichen Schritten nicht zurückzuschrecken, falls es bei der Neuansetzung bleiben würde. Zudem ist der Gang vor ein internationales Sportgericht möglich.

"Das Bundesgericht kommt zur Feststellung, dass eine Manipulationsabsprache zwischen den Wettganoven und dem Schiedsrichter getroffen wurde", begründete Schnarr das erste Bundesgerichts-Urteil im Zuge des Wett- und Manipulationsskandals um Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer.

Der Berliner hatte bei der am 9. Februar durchgeführten Vernehmung vor dem Sportgericht zugegeben, das Spiel zu Gunsten von Ahlen verschoben zu haben. Daraufhin gab das Gericht dem Einspruch Burghausens statt, hob die Wertung der Begegnung auf und ordnete eine Neuansetzung an.

Die strittige Spielszene ereignete sich in der 66. Minute. Hoyzer, der für die geglückte Manipulation 15.000 Euro von seinen Auftraggebern, den Brüdern S., kassiert haben soll, pfiff einen fragwürdigen Handelfmeter, der zum Sieg der Ostwestfalen führte. "Diese Elfmeterentscheidung und das endgültige Spielergebnis beruhten auf der Manipulationsabrede zwischen dem Schiedsrichter einerseits und den Brüdern S. andererseits. Es ist nicht zu erkennen, warum Herr Hoyzer lügen sollte", sagte Schnarr.

Die Arbeit des Bundesgerichts im Rahmen des Skandals ist mit dem heutigen Urteil noch nicht beendet. Die Instanz muss sich noch mit der Berufung von Bundesligist SC Freiburg gegen die Entscheidung des Sportgerichts vom 3. Februar befassen. Das Gericht hatte damals den Einspruch der Freiburger gegen die Wertung des von Schiedsrichter Jürgen Jansen (Essen) geleiteten Punktspiels beim 1. FC Kaiserslautern (0:3) vom 27. November 2004 abgewiesen. Auch Regionalligist FC St. Pauli hat das Bundesgericht angerufen, um die Wertung der 2:3-Niederlage gegen den VfL Osnabrück vom 14. August des vergangenen Jahres aufzuheben. Die Termine für diese Verhandlungen stehen noch nicht fest.

Terminiert ist dagegen die letzte Verhandlung des Skandals vor dem Sportgericht. Am 23. März beschäftigt sich das Gericht mit dem Einspruch des Karlsruher SC gegen die Wertung des Punktspiels gegen den MSV Duisburg (0:3) vom 3. Dezember des vergangenen Jahres. Die Begegnung wurde vom mittlerweile in Untersuchungshaft sitzenden und vom DFB vorgesperrten Unparteiischen Dominik Marks geleitet. Laut Hoyzer soll Marks 30.000 Euro für die Manipulation dieses Spiels erhalten haben.