Angestellt oder selbstständig Schiedsrichter scheitert mit Klage gegen DFB
Der ehemalige Schiedsrichter Malte Dittrich
Foto: Carmen Jaspersen/ dpaDem Deutschen Fußball-Bund (DFB) bleibt eine teure Neuordnung seines Schiedsrichter-Wesens erspart. Der langjährige Drittliga-Referee und Bundesliga-Assistent Malte Dittrich ist vor dem Landesarbeitsgericht Hessen erneut mit seiner Klage gegen den größten Sportfachverband der Welt gescheitert.
Dittrich hatte zwar angekündigt, bei einer Abweisung der Klage vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Berufung gehen zu wollen, eine Revision ließ die Kammer jedoch nicht zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der 35-Jährige Dittrich versuchte seit 2015 auf dem Rechtsweg durchzusetzen, dass Schiedsrichter beim DFB als feste Angestellte und nicht als Selbstständige geführt werden und deshalb auch nicht - wie in seinem Fall geschehen - von einer Saison zur nächsten nicht mehr im Profibereich angesetzt werden können.
Das Landesarbeitsgericht entschied aber wie schon das Arbeitsgericht Frankfurt 2016 in erster Instanz: Der geschlossene Vertrag zwischen dem DFB und einem Schiedsrichter in der Ersten, Zweiten und Dritten Liga sei "kein Arbeitsvertrag, sondern nur eine Rahmenvereinbarung". Dittrich sah auch diese "Kettenarbeitsverträge" als unzulässig an und forderte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für sich und seine Kollegen.
Dittrich hatte zwischen 2006 und 2015 64 Spiele der 3. Liga geleitet, war mehr als 100-mal als Assistent an der Linie in der 2. Bundesliga und als Vierter Offizieller in der Bundesliga im Einsatz. Im Juni 2015 war sein Jahresvertrag nicht verlängert worden.