DNS-Analyse Rückschlag für Daum
Köln/Palma de Mallorca - Nach Meinung von Experten hat der des Kokainkonsums verdächtigte Fußballtrainer Christoph Daum kaum eine Chance, per DNS-Analyse seine Unschuld zu beweisen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Dienstag berichtete, ist es nicht möglich, mit Hilfe von abgeschnittenen Haaren einen glaubwürdigen genetischen Fingerabdruck zu erstellen. Volker Hees, DNS-Spezialist beim Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen, bestätigte der Tageszeitung, dass ein solcher Test mit abgeschnittenen Haaren "keinen Beweiswert" habe. Dafür benötige man die Haarwurzel, aus deren Zellkern das zum Vergleich nötige Erbmaterial isoliert werde.
Daum hatte nach der Veröffentlichung des positiven Ergebnisses seiner Haarprobe vom 9. Oktober einen Gentest angekündigt. Die Überreste dieser Probe sollen den Beweis erbringen, dass seine zur Untersuchung entnommenen Haare vor der ersten Analyse im Rechtsmedizinischen Institut von Köln vertauscht worden sind. In den USA, wo sich der Ex-Coach von Bayer Leverkusen zurzeit aufhält, ist angeblich ein zweiter Test mit "eindeutig negativem Ergebnis" vorgenommen worden. Aus diesem Grunde zweifelt Daum die Echtheit der ersten von Herbert Käferstein vorgenommenen Analyse an. Die Überreste der Probe vom 9. Oktober sind mittlerweile den Anwälten Daums übergeben worden.
Nach Einschätzung von Hees lassen sich aus den abgeschnittenen Haaren keine eindeutigen Resultate erzielen. Es gebe zwar Möglichkeiten, aber diese neuen Methoden seien noch nicht ausgereift, sagte der DNS-Spezialist. Daum selbst kündigte auf seiner Internetseite erneut an, dass er sich nun in den USA für den Nachweis seiner Unschuld die Zeit nehmen wolle, die man ihm in Deutschland nicht gewährt habe.
Unterdessen bekam der Fußballtrainer vor einem spanischen Gericht in einem Immobilien-Streit auf der Ferieninsel Mallorca Recht. Wie der Daum-Anwalt Pedro Pablo Marrero Henning am Dienstag mitteilte, wiesen die Richter in Palma de Mallorca die Klage eines spanischen Immobilien-Maklers zurück, der von Daum eine Courtage von 360.000 Mark verlangt hatte.
Der Makler Jaime Julio Fernandez muss nach dem Urteil des Gerichts zudem die Verfahrenskosten tragen. In dem Prozess ging es um den Erwerb einer Anlage von Ferienappartements auf Mallorca namens "Sea Green", die eine von Daum mitbegründete Firma der spanischen Großbank Banesto für rund elf Millionen Mark abgekauft hatte. Der Makler Fernandez berief sich bei seiner Forderung auf eine mündliche Vereinbarung mit der Daum-Firma.
Demgegenüber entschied das Gericht, es gebe keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Abmachung. Es sei vielmehr üblich, dass der Verkäufer die Makler-Courtage zahle. Wenn jemand in einem Ausnahmefall von dieser Regel abweiche, sollte man nach dem gesunden Menschenverstand davon ausgehen, dass dies in irgendeiner Form schriftlich festgehalten werde, heißt es in der Urteilsbegründung.