Drogenbesitz Konsum ist straffrei
Hamburg - Drogenkonsum ist im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Juristisch gesehen ist damit die Einnahme von Drogen wie Kokain, Marihuana oder Heroin straffrei.
Allerdings ist der Konsum ohne den Besitz solcher Substanzen kaum möglich - wer illegale Drogen nimmt, muss also mit Strafe rechnen. Besitz, Handel und die Herstellung von illegalen Drogen werden nach deutschen Gesetzen mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet.
Unter bestimmten Umständen erlaubt das Gesetz auch, den Drogenmissbrauch nicht zu verfolgen. "Wenn die Schuld des Täters als gering einzuschätzen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigengebrauch in geringer Menge" besitzt, darf die Staatsanwaltschaft von einem Verfahren absehen oder das Gericht dieses mit Zustimmung der Beteiligten zu jedem Zeitpunkt einstellen.
Was eine "geringe Menge" ist, wird in den Bundesländern unterschiedlich bewertet. In Hamburg etwa gilt bei Kokain eine Menge von bis zu einem Gramm als eine geringe Menge. Nordrhein-Westfalen zieht die Grenze bei 0,5 Gramm. Grundsätzlich gilt aber, dass in jedem Einzelfall neu über eine Strafverfolgung entschieden werden muss.