Fall Herrlich BVB droht VdV mit Klage
Dortmund - Fußballbundesligist Borussia Dortmund droht Florian Gothe, dem Präsidenten der Spielergewerkschaft VdV, mit einer Klage.
"Wir erwarten eine umgehende Entschuldigung des VdV-Präsidenten und behalten uns zivilgerichtliche Schritte gegen Herrn Gothe vor", sagte Dortmunds Vereinschef Gerd Niebaum. Die Vereinigung der Vertragsfußballer (VdV) hatte dem BVB vorgeworfen, mit der Veröffentlichung der Diagnose über die Gehirntumor-Erkrankung von Heiko Herrlich seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verletzt zu haben.
Diesen Vorwurf bestreitet die Borussia vehement. Die Dortmunder weisen darauf hin, dass der Klub mit der Bekanntgabe der Diagnose und der Tragweite der Erkrankung einer ausdrücklichen Bitte des Spielers entsprochen habe. Auf Grund der Börsennotierung der BVB-Aktie seit dem 31. Oktober ist der schwarz-gelbe Klub verpflichtet, "kursrelevante Veränderungen mitzuteilen". Dies besagt Paragraph 15 des Wertpapierhandelgesetzes (WpHG).
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hatte indes angemerkt: "Man soll nicht die Krankheitsgeschichte eines Einzelnen in der Öffentlichkeit breittreten."