Antrag beim Amtsgericht FC Bayern wird nicht gelöscht
Jahreshauptversammlung des FC Bayern München e.V.
Foto: imagoDer FC Bayern München e.V. darf weiter bestehen. Wie das Amtsgericht München bekannt gab, wurde die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens "unter Berücksichtigung der konkreten Umstände" abgelehnt.
Der Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück, Lars Leuschner, hatte die Löschung angeregt. Hintergrund: Der FC Bayern München e.V. hält 75,01 Prozent der Anteile an der FC Bayern München AG, in die der Verein seine Profifußballabteilung ausgegliedert hat.
Die AG hat im laufenden Geschäftsjahr fast eine halbe Milliarde Euro umgesetzt, ein Verein darf laut Bürgerlichem Gesetzbuch jedoch "nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" ausgerichtet sein und höchstens im untergeordneten Sinne Umsätze erwirtschaften.
Das Amtsgericht verwies in seinem Urteil auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der "eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich für zulässig erachtet". Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gebe es laut Gericht nicht.