Zweite Liga DFB-Sportgericht weist Aues Einspruch ab
Christian Tiffert
Foto: Simon Hofmann/ Bongarts/Getty ImagesDas DFB-Sportgericht hat den Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung der Zweitliga-Niederlage bei Darmstadt 98 wie erwartet abgewiesen. Aue war durch das 0:1 auf den Abstiegsrelegationsplatz gerutscht, nachdem ein reguläres Tor nicht anerkannt worden war. Zudem gab es weitere strittige Entscheidungen gegen die Sachsen, die bei einem Unentschieden gerettet gewesen wären.
Die Auer deuteten nach der Partie Manipulationsverdacht an und legten Widerspruch gegen die Spielwertung ein. Am Montag hatte zudem Aues Stadtrat Tobias Andrä bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Strafanzeige gegen Schiedsrichter Sören Storks gestellt.
"Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz. Der vom Verband beauftragte unabhängige Dienstleister Sportradar habe nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitligapartie festgestellt hatte.
Als Drittletzter muss Aue nun in der Relegation gegen den Drittliga-Dritten Karlsruhe SC am 18. und 22. Mai (jeweils um 18.15 Uhr; TV: ZDF und Eurosport; Liveticker SPIEGEL ONLINE) um den Klassenerhalt zittern.