Geldstrafe und Stadionsperre Dynamo Dresden büßt für seine Fans
Frankfurt am Main - Ein Heimspiel ohne Stehplätze und 40.000 Euro Geldstrafe gegen Dynamo Dresden - so hat der DFB entschieden. Zu diesem Urteil wegen "mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, seiner Assistenten und des Gegners" im Liga-Spiel beim Karlsruher SC am 18. Februar (1:1) kam das DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren. Schiedsrichter Helmut Fleischer (Dachau) hatte die Partie Mitte der zweiten Halbzeit für zehn Minuten unterbrechen müssen, nachdem Dresdens Anhänger Feuerwerkskörper in andere Zuschauerbereiche und auf das Spielfeld abgefeuert hatten.
Das Sportgericht blieb damit unter dem Antrag des Kontrollausschusses. Dieser hatte gefordert, dass das Zweitliga-Schlusslicht seine nächsten beiden Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen müsse und begründete dies mit mehrmaligen Zuschauerausschreitungen von Dynamo-Anhängern in dieser Saison. So war es in dieser Spielzeit bereits während der Partien bei Erzgebirge Aue (1:4) am 28. November, gegen Energie Cottbus (0:1) am 31. Januar und gegen Eintracht Frankfurt (2:1) am 11. Februar zu Zwischenfällen durch Dresdner Fans gekommen.
Die Schließung nur der Stehplatzbereiche ist nach Einschätzung des DFB-Sportgerichts "ausreichend, da die Ausschreitungen bislang durchgängig in diesen Bereichen ausgelöst worden sind und deshalb ein Offenhalten der Sitzplatzbereiche noch einmal verantwortet werden" könne.
Gegen diese Entscheidung von Einzelrichter Rainer Koch (Poing) kann binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht beantragt werden, Dymano wird davon aber keinen Gebrauch machen. Auf seiner Internetseite schrieb der Club: "Der 1. FC Dynamo Dresden nahm dieses Urteil mit großer Erleichterung auf und ist froh, dass Dr. Koch nicht dem Vorschlag des DFB-Kontrollausschusses gefolgt ist." Trotzdem sei das Urteil "schmerzhaft, da, bei angenommenen 20.000 Zuschauern, immerhin 12.000 Stehplätze mit einem Durchschnittspreis von acht Euro nicht verkauft werden können."