Gerichtsentscheid Unterhaching muss absteigen
Frankfurt am Main - Eintracht Frankfurt ist als Sieger aus dem rund vierwöchigen Streit um die Lizenz für die 2. Fußball-Bundesliga mit der SpVgg Unterhaching hervorgegangen. Die sportlich abgestiegenen Münchener müssen indes endgültig den Gang in die Regionalliga Süd antreten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies am Mittwoch nach knapp dreieinhalbstündiger Verhandlung den Antrag der Hachinger auf eine Einstwillige Verfügung zurück, mit der Unterhaching in zweiter Instanz die Lizenz-Erteilung an die Eintracht hatte verhindern wollen.
Damit machte das OLG Frankfurt unter Vorsitz von Richterin Ingeborg Schulze-Schröder den Weg für die Deutsche Fußball Liga (DFL) frei, den Hessen mit einer einmonatigen Verzögerung doch noch die Spielberechtigung für die Saison 2002/2003 in der 2. Liga zu erteilen. Mit dem Ende der Hängepartie können auch die abschließenden Planungen für die am 10. August startende Saison abgeschlossen werden.
Harald Strutz, stellvertretender Vorsitzender der DFL, machte bereits im Gerichtssaal klar, dass die DFL den Frankfurtern die Lizenz umgehend erteilen werde. "Die Liga wird den Beschluss des DFB-Schiedsgerichts umsetzen", erklärte Strutz. Er hält das Urteil für richtungweisend: "Die Autonomie des Verbandes wurde gewahrt."
Die Weichen für die juristische Niederlage der Unterhachinger waren bereits am Montag durch das OLG Stuttgart gestellt worden. Die Behörde hatten den Antrag des Münchner Vorortklubs auf eine Einstweilige Verfügung abgeschmettert und damit den Spruch des neutralen DFB-Schiedsgerichts vom 3. Juli bestätigt, der Eintracht die Lizenz zu erteilen. Die Frankfurter Richterin Ingeborg Schulze-Schröder hatte in diesem Zusammenhang die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte angezweifelt und auf die Verbandsautonomie verwiesen, auf die auch die DFL in der Verhandlung immer wieder gepocht hatte.
Die Spielvereinigung, die sich in Frankfurt durch vier Anwälte - darunter das ehemalige Mitglied der bayerischen Landesregierung Peter Gauweiler - vertreten ließ, behielt es sich nach der zweiten juristischen Niederlagen binnen zwei Tagen vor, weitere Schritte einzuleiten. "Es kann nicht sein, dass der entscheidende Spruch durch das DFB-Schiedsgericht auf einer Falschaussage basiert", sagte Unterhachings Präsident Engelbert Kupka, der am Montag sogar eine Morddrohung erhalten hatte.
Gegenstand der Anschuldigungen ist vor allen Dingen Frankfurts Aufsichtsratsvorsitzender Volker Sparmann. Ihm wirft Kupka Untreue bei der Beschaffung einer Bankbürgschaft in Millionenhöhe vor. Auch die Rechtsmäßigkeit eines kürzlich durch die Eintracht abgeschlossenen Sponsorenvertrags mit der Deutschen Bahn AG in Höhe von rund 800.000 Euro zweifelt Kupka an. Allerdings legten am Mittwoch die Unterhachinger Rechtsvertreter keine Beweise vor, die das OLG Frankfurt überzeugt hätten.