Gerichtsurteil Hörfunk muss für Live-Berichte zahlen
Hamburg - Das Gericht wies in einem Musterprozess die Klage des Privatsenders Radio Hamburg gegen den Hamburger SV, den FC St. Pauli und die DFL ab. Der Sender, der im Auftrag des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) eine freie und kostenlose Berichterstattung durchsetzen wollte, kündigte prompt Berufung an.
Das Landgericht Hamburg wertete das in Artikel 13 im Grundgesetz verankerte Hausrecht der Clubs höher als die ebenso festgeschriebene Rundfunkfreiheit. "Bei der Abwägung der beiderseitigen Grundrechts-Positionen sind wir dazu gekommen, dass das Recht der Rundfunkhörer nicht zu sehr eingeschränkt wird durch eine Vergütung der Live-Berichterstattung", begründete Richter Bolko Rochow das Urteil. Er fügte hinzu: "Derjenige, der das Hausrecht ausübt, hat das Recht, darüber zu entscheiden, wer aus dem Stadion berichten darf."
DFL-Chef Werner Hackmann sagte: "Das Urteil ist keine Überraschung, wir haben nichts anderes erwartet. Die Gegenseite kann zwar noch in die Berufung gehen, aber die Sachlage ist eindeutig." St. Paulis Vizepräsident Christian Pothe betonte: "Wir haben gewonnen, und ich bin mir sicher, dass auch andere Gerichte dieser Auffassung folgen werden. Damit wollen wir aber nicht unliebsame Kritiker aus dem Stadion fern halten."
Der Dachverband der 36 Proficlubs kassiert derzeit von den Radiosendern, abhängig von der Sendergröße und der Reichweite, Beträge zwischen 7700 und 25.600 Euro für die 17 Heimspiele einer Saison. Anstalten ohne Lizenz werden an den Stadien abgewiesen. Die
ARD, die grundsätzlich die gleiche Rechtsauffassung wie der VPRT vertritt, zahlt nach eigenen Angaben für die beliebte Bundesliga-Konferenzschaltung am Samstag keine Lizenzgebühr. Laut DFL-Geschäftsführer Michael Pfad existiert hingegen eine Vereinbarung mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über die Radiorechte.