Schiedsrichter-Skandal Auch DFB womöglich haftbar
Hamburg - "Nachdem sich die Erkenntnisse einer Manipulation weiter erhärtet haben, werden wir als Hauptgeschädigter in dieser Angelegenheit alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, den uns entstandenen Schaden auszugleichen", hatte der Hamburger SV in einer Pressemitteilung erklärt.
Im DFB-Pokalspiel der ersten Runde war der Bundesligist am 21. August 2004 nach einer 2:0-Führung beim Drittliga-Club SC Paderborn mit 2:4 ausgeschieden. Schiedsrichter Hoyzer hatte zwei umstrittene Strafstöße für die Gastgeber gegeben und HSV-Stürmer Emile Mpenza vom Platz gestellt. Paderborn schied erst zwei Runden später gegen den SC Freiburg aus, der für das Viertelfinale am 2. März mit dem FC Bayern München das große Los gezogen hat.
Als Veranstalter der Pokalspiele und Alleinverantwortlicher für die Schiedsrichter sei eine Haftung des DFB für die wirtschaftlichen Schäden der Manipulation wahrscheinlich, sagte der Hamburger Sport- und Medienanwalt Gerald Neben der dpa. Dem Verband sei möglicherweise vorzuwerfen, dass er die Unparteiischen nicht sorgfältig genug ausgesucht und ihnen zudem das Wetten auf Fußballspiele nicht ausdrücklich untersagt habe.
Sportrechts-Professor Peter W. Heermann dagegen hält es für unwahrscheinlich, dass der DFB zur Haftung herangezogen werde. "Da müsste ein grobes Verschulden des Verbandes bei der Ausbildung, Auswahl und Überwachung der Schiedsrichter vorliegen. Das wird sich bei den in Deutschland üblichen Standards kaum nachweisen lassen", sagte Heermann, Inhaber des einzigen Universitäts-Lehrstuhls (Bayreuth) für Sportrecht in Deutschland.
Jurist Neben sagte, es müsse geprüft werden, ob eine Haftung des DFB in den Verbandsstatuten ausgeschlossen werde, so dass Vereine und Trainer eventuell nicht klagen könnten. Gegenüber anderen Geschädigten wie etwa den Besuchern des manipulierten Spiels oder Teilnehmern der Wetten sei laut Neben eine Verantwortlichkeit des DFB aber wahrscheinlich.
"Ich habe nicht betrogen"
An der zivilrechtlichen Verantwortung des Schiedsrichters bestehe für Neben im Grundsatz kein Zweifel, sagte der Anwalt der internationalen Sozietät Lovells. Bei der eigennützigen Schiebung eines Spiels handele es sich um einen Fall so genannter "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung", sagte Neben. "Und genau für diese Fälle hat der Gesetzgeber in Paragraph 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Schadensersatzanspruch vorgesehen."
Hoyzer könne nur dann nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn er, so Neben, beweisen könnte, dass der Hamburger SV auch ohne sein unsportliches Verhalten das Spiel in Paderborn verloren hätte. "Obwohl der Pokal bekanntlich eigene Gesetze hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins bei einer solchen Spielpaarung aber gegen einen Sieg des Underdog, zumal der HSV bekanntlich schon mit 2:0 in Führung gelegen hatte", sagte der Sportjurist.
In einem Interview mit dem Berliner Sender TV Berlin beteuerte Hoyzer seine Unschuld. "Mir geht es sehr schlecht, und ich beschäftige mich Tag und Nacht mit dieser Situation. Ich habe nicht betrogen", sagte er. Hoyzer hat inzwischen die Essener Rechtsanwaltskanzlei Holthoff-Pförtner mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Für Mittwoch haben die Juristen eine öffentliche Stellungnahme angekündigt.