Stefan Kuntz: HSV-Aufsichtsrat reagiert auf Kuntz-Aussagen – »Nachweislich unwahr« - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Zerwürfnis bei Fußball-Bundesligist »Nachweislich unwahr« – HSV-Aufsichtsrat reagiert auf Kuntz-Aussagen

Nach Belästigungsvorwürfen kam das Aus für Stefan Kuntz beim HSV. Der frühere Sportvorstand verteidigte sich und kritisierte den Klub scharf. Nun reagiert der Bundesligist.
Ehemaliger HSV-Sportvorstand Stefan Kuntz
Ehemaliger HSV-Sportvorstand Stefan Kuntz

Ehemaliger HSV-Sportvorstand Stefan Kuntz

Foto:

Michael Taeger / Jan Huebner / IMAGO

Der Streit im Fall Stefan Kuntz geht in die nächste Runde. Jetzt reagiert der Aufsichtsrat des Hamburger SV auf die jüngsten Vorwürfe seines früheren Sportvorstands. Eine Richtigstellung sei erforderlich, heißt es in einer Mitteilung des Gremiums.

Hintergrund: Der Klub und Kuntz hatten sich kürzlich getrennt, offenbar ging es dabei um Belästigungsvorwürfe. Der Aufsichtsrat verwies Anfang Januar auf ein angebliches Fehlverhalten des Europameisters von 1996, ohne ins Detail zu gehen. Eine mutmaßlich betroffene Mitarbeiterin berichtete dem SPIEGEL allerdings von unangemessenen Äußerungen und Körperkontakt.

Kuntz dementierte die Vorwürfe umgehend. Vergangene Woche legten Kuntz und seine Anwälte nach. Der »Süddeutschen Zeitung«  sagte Kuntz' Anwalt Christian Schertz, sein Mandant wisse noch immer nicht, »was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird«. Vielmehr sei seine Vertragsauflösung »beschlossene Sache« gewesen, sagte Kuntz. Bei ihm sei der Eindruck entstanden, dass sich niemand für seine Sicht interessiere.

Mehr zum Thema

Der HSV-Aufsichtsrat widerspricht nun vehement. Kuntz' Fehlverhalten sei »von mehreren Hinweisgebenden unabhängig voneinander glaubhaft geschildert« worden, es gehe um »zahlreiche schwerwiegende Pflichtverletzungen«, hieß es.

Die Behauptung, Kuntz sei nicht über die Vorwürfe informiert worden, sei »nachweislich unwahr«. Kuntz und seinen Anwälten seien »in anonymisierter Form die Inhalte sämtlicher bis dahin vorliegender Zeugenaussagen mitgeteilt« worden. Sie hätten zudem die Möglichkeit zur Anhörung erhalten. Ein solcher Termin sei mehrfach verschoben, nicht wahrgenommen oder abgelehnt worden.

Der Fall Kuntz - lesen Sie die SPIEGEL-Recherche hier.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, Kuntz habe der »SZ« gesagt, er wisse noch immer nicht, »was ihm von welcher Person und in welcher Situation überhaupt konkret vorgeworfen wird«. Tatsächlich stammt das Zitat von Kuntz' Anwalt Christian Schertz. Wir haben die Stelle korrigiert.

mon/jan