Steuerhinterziehung: Yeboah findet milde Richter - DER SPIEGEL
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Steuerhinterziehung Yeboah findet milde Richter

Anthony Yeboah kann aufatmen. Das Landgericht Frankfurt sieht von einer Bewährungsstrafe ab und verurteilt den HSV-Stürmer wegen Steuerhinterziehung lediglich zu 360.000 Mark Geldstrafe.
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Frankfurt/Main - "Ich bin froh, dass ich endlich wieder Fußball spielen kann", war Yeboah nach Ende des 153-tägigen Prozesses erleichtert. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Anklage.

Staatsanwalt Jürgen Radke hatte eine 16-monatige Haftstrafe und zusätzlich eine Zahlung von 300.000 Mark beantragt, während Yeboahs Verteidiger, Thomas Kruppa, auf Freispruch plädiert hatte. Der Anwalt behielt es sich am Dienstag vor, gegen das Urteil binnen einer Woche Berufung einzulegen.

Der Hamburger Fußballprofi hatte in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung erklärt, dass er sich bei der Regelung seiner Finanz- und Steuerangelegenheiten voll auf die Funktionäre seines damaligen Vereins Eintracht Frankfurt und auf seine Berater verlassen habe. "Ich habe zu viel Vertrauen gehabt", gab Yeboah zu.

Das Gericht ging nur von versuchter Steuerhinterziehung aus

Laut Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Klaus Wiens war Yeboah der Steuerhinterziehung schuldig, weil er in seiner 1995 vorgelegten Einkommensteuererklärung eine Zwei-Millionen-Zahlung der Eintracht zuzüglich 300.000 Mark Umsatzsteuer für seine Vertragsverlängerung im Jahr 1993 nicht angegeben hatte. Yeboah hätte sich leicht vergewissern können, dass der Verein keine entsprechende Lohnsteuer für die Zahlung abgeführt hatte. Damit sei er für den Betrag einkommensteuerpflichtig gewesen.

Die erhebliche Differenz zwischen dem Urteil und dem Strafantrag des Staatsanwalts erklärte der Kammervorsitzende Wiens damit, dass das Gericht nicht von vollendeter, sondern von versuchter Steuerhinterziehung ausgegangen sei. Zudem habe er wesentlich zur Sachaufklärung beigetragen und seine Steuerschuld in voller Höhe entrichtet. Zu seinen Gunsten sei ferner zu berücksichtigen, dass die Straftat weit zurückliege und Yeboahs Ansehen in der Öffentlichkeit mit der langen Dauer des Verfahrens gelitten habe.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Werner Hackmann, der Vorstandsvorsitzende von Yeboahs jetzigem Verein HSV, nahm das Urteil ebenfalls mit Erleichterung auf. "Ich freue mich, dass der Prozess nun endgültig beendet ist. Nun kann sich Anthony Yeboah wieder auf Fußball konzentrieren", sagte Hackmann und empfahl Yeboah, das Urteil anzuerkennen und einen Schlussstrich zu ziehen. HSV-Sportchef Holger Hieronymus konzentrierte sich hingegen auf die Richterschelte. "Wenn man im Grunde davon ausgeht, dass dieses Steuerkonstrukt nicht auf Anthonys Mist gewachsen ist, ist die Geldstrafe schon recht hart. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."

Das Landgericht Frankfurt hatte zwecks einer schnellen Entscheidung Yeboahs Verfahren am Dienstag von dem seit fünf Monaten laufenden Prozess abgetrennt, in dem sich die ehemaligen Eintracht-Funktionäre Wolfgang Knispel und Bernd Hölzenbein sowie der frühere Yeboah-Berater Johannes van Berk weiterhin wegen der Hinterziehung von Lohnsteuer zu verantworten haben.

Abtrennung des Verfahrens auch aus "sportlichen Gründen"

Die Abtrennung des Yeboah-Verfahrens erfolgte laut Begründung des Gerichts unter anderem auch aus "sportlichen Gründen": Das Gericht habe Rücksicht auf Yeboahs Interessen genommen, der bei weiterer Teilnahme am Prozess ein bevorstehendes Trainingslager des HSV nicht oder nur eingeschränkt hätte wahrnehmen können. Damit bestand nach Einschätzung des Gerichts die Gefahr, dass der Spieler zeitweilig aus dem HSV-Kader ausgeschieden wäre. Seinen Stammplatz im Angriff der Hamburger hatte der ehemalige Bundesliga-Torschützenkönig ohnehin schon verloren.

Während der Rechtsfall für Yeboah beendet ist, wird der Prozess gegen Hölzenbein, Knispel und van Berk am 15. Januar 2001 fortgesetzt. Als weitere Termine sind der 16. und 18. Januar vorgesehen. Das Verfahren soll noch diesen Monat abgeschlossen werden.

Scheinvertrag, um Finanzamt Lohnsteuer vorzuenthalten

Die Anklage wirft den drei Mitangeklagten vor, sie hätten die Millionenzahlung an Yeboah fälschlich durch einen Scheinvertrag als Entgelt für den Erwerb der Werberechte der Stürmerstars deklariert. Damit sollte, so die Anklage, vermieden werden, dass der Verein zusätzlich zu der siebenstelligen Summe die entsprechende Lohnsteuer aufbringen und an das Finanzamt abführen musste.

Wegen dieses Tatbestands hatte der Staatsanwalt bereits vor Weihnachten gegen den ehemaligen Eintracht-Schatzmeister Knispel zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie Zahlung von 100.000 Mark beantragt. Für Ex-Vizepräsident Hölzenbein wurde ein Jahr auf Bewährung gefordert. Van Berk soll eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten erhalten und 600 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Verteidigung hat für alle Freispruch gefordert.

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