Wettskandal Prozess rückt näher
Berlin - Fünf Monate nach Bekanntwerden des Wettskandals im deutschen Fußball hat die Berliner Staatsanwaltschaft bei der 12. Strafkammer des Landgerichts Berlin Anklage gegen sechs Beschuldigte eingereicht. Das sagte heute Michael Grunwald, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die ehemaligen Schiedsrichter Hoyzer und Marks sowie die drei kroatischen Brüder Ante, Filip und Milan S., die Betreiber des Berliner Café King, sollen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt werden. Dies gilt auch für den Fußballprofi Steffen Karl (ehemals Chemnitzer FC, derzeit vereinslos).
Von den sechs Angeklagten befinden sich derzeit noch Ante und Filip S. in Untersuchungshaft. "Es besteht weiterhin Fluchtgefahr", sagte Grunwald. Hoyzer, Marks, Karl und Milan S. dagegen wurden nach ihren zwischenzeitlichen Festnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. "Die Anklagen zeigen, dass wir mit unseren Ermittlungen richtig gelegen haben", sagte DFB-Mediendirektor Harald Stenger, "das Wichtigste ist, dass durch die Behörden keine neuen Namen ins Spiel gebracht wurden."
Wann das Gericht über die Zulassung der Klage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet, konnte Grunwald nicht sagen. In der 250-seitigen Anklageschrift, die das Gericht am Freitag erhielt, ist von mehr als 20 Fußballspielen die Rede, deren Ausgang durch Manipulation beeinflusst worden sein soll.
Sollten alle sechs Anklagen zugelassen werden, liegt es an der Staatsanwaltschaft, ob die Beschuldigten gemeinsam auf der Anklagebank Platz nehmen müssen. Möglicherweise wird die Anklage aus prozesstaktischen Gründen mehrere Verfahren anstreben, um so etwa den nicht geständigen Marks unter Druck zu setzen.
Schiri-Betreuer Ziller soll gestanden haben
Gegen andere Verdächtige wird weiter ermittelt. Dazu zählt nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" auch der Dresdner Schiedsrichterbetreuer Wieland Ziller; er soll in einem Geständnis eingeräumt haben, 40.000 Euro kassiert zu haben. Mit seiner Aussage habe Ziller zugleich den Bundesliga-Schiedsrichter Jürgen Jansen entlastet. Der Kontroll-Ausschuss des DFB hatte gegen beide eine lebenslange Sperre beantragt.
"Bislang haben wir keine Mitteilung vom DFB oder einer anderen Seite bekommen", sagte Volkmar Köster, Hauptgeschäftsführer des 1. FC Dynamo Dresden, zu dem Zeitungsbericht. "Wenn es offizielle Ergebnisse gibt, werden wir wie angekündigt reagieren: Dann wird es eine personelle Entscheidung geben." Offen ist auch der Fall des Dresdner Spielers Torsten Bittermann, der wie Ziller an Eides statt erklärt hatte, mit dem Wettskandal nichts zu tun zu haben.
"Wir haben Jansen und Ziller befragt. Doch solange die Staatsanwaltschaft sich nicht zu den beiden äußert, wird keine Klage vom Sportgericht zugelassen", sagt der vorsitzende DFB-Richter Rainer Koch. Die beiden könnten zumindest an Absprachen zu Spielmanipulationen beteiligt gewesen sein könnten. Der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert hatte bereits vor Wochen Klage eingereicht.
Sieben Verfahren sind nach Aussage von Staatsanwalt Grunwald bereits eingestellt worden. Dazu gehören unter anderem die Fälle Volker Oppitz und Thomas Neubert. Nach Informationen der "Sächsischen Zeitung" bestehe gegen die beiden Spieler des Zweitligisten Dynamo Dresden kein Tatverdacht mehr. Auch Laurentiu-Aurelian Reghecampf vom Zweitligisten Alemannia Aachen wurde vom Vorwurft des Wettbetrugs freigesprochen. "Der Junge ist rein gewaschen", sagte Reghecampf-Anwalt Helmut Reitz.
"Obwohl ich mir von Anfang an nichts vorzuwerfen hatte, bin ich erleichtert, dass die Sache vom Tisch ist", sagte Neubert, den die Nachricht im Trainingslager in Österreich erreicht hatte. Bei beiden Dynamo-Spielern und deren Angehörigen waren Hausdurchsuchungen durchgeführt worden. Darunter war auch Dynamo-Vizepräsident Volker Oppitz senior, Vater des Abwehrspielers.
Dynamo-Torhüter Ignjac Kresic war vom Landgericht Berlin bereits Mitte Mai frei gesprochen worden. Wie seine Anwälte mitgeteilt hatten, sei ihr Mandant rehabilitiert. Zudem wurde die Anordnung der Hausdurchsuchung bei Kresic für rechtswidrig erklärt, "weil nicht einmal der dazu erforderliche Anfangsverdacht" vorgelegen habe. "Für mich ist das Thema lange durch", sagte Kresic.