GOLF
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DER SPIEGEL 52/1960
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Der »Hamburger Golf-Club« empfahl seinen Mitgliedern in seiner Oktober »Monatsschrift« einen für Golfzwecke konstruierten Entfernungsmesser. Mit dieser Empfehlung verfing sich die Klub -Leitung im Dschungel der komplizierten Golfregeln und sah sich genötigt, die Mitglieder im Dezemberheft der »Monatsschrift« zu warnen: »Heute müssen wir eingestehen, daß wir ein solches Instrument gar nicht hätten empfehlen dürfen. Denn nach Regel 37,9 (,Der Spieler darf keine künstlichen Vorrichtungen benutzen, um die Entfernung oder Bedingungen, die sein Spiel beeinflussen könnten, zu messen oder abzuschätzen . . .) ist seine Anwendung unter Strafe der Disqualifikation verboten!«