Baumann War der Freispruch voreilig?
Frankfurt/Neuss - Der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) hat Zweifel bekommen, ob er die Sperre von Dieter Baumann zu Recht aufgehoben hat. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Mittwoch berichtete, hat der Ausschussvorsitzende Wolfgang Schoeppe am Montag, drei Tage nach dem Urteil, den französischen Wissenschaftler Pascal Kintz beauftragt, die Ergebnisse der von ihm durchgeführten Schamhaaranalyse noch einmal zu erklären.
Wörtlich forderte Schoeppe "eine ausführliche Interpretation Ihrer Ergebnisse in Form einer gutachterlichen Bewertung". Kintz hatte die Schamhaare des zweimal positiv getesteten Olympiasiegers untersucht und war zu einem negativen Ergebnis gekommen. Der Rechtsausschuss hatte daraus geschlossen, dass Dieter Baumann das Anabolikum Norandrostendion nicht langfristig aufgenommen haben kann und insofern vieles für die Attentats-Theorie spricht.
Der vorläufige Freispruch Baumanns stützt sich jedoch lediglich auf eine einseitige Kurzzusammenfassung von Kintz - zu wenig, um zwei positive Dopingproben zu "überstimmen", wie jetzt wohl auch Schoeppe aufgefallen ist.
Was das Urteil besonders fragwürdig macht: Kintz beendete seinen Kurzbericht ausdrücklich mit dem Hinweis, dass eine negative Haaranalyse durch positive Dopingproben quasi bedeutungslos wird. Der Bericht enthält außer dem Datum, wann die Haare "entnommen" wurden, lediglich im Zusammenhang mit drei Proben den Begriff "negativ" sowie Angaben zu einem Rückrechnungszeitraum.
Der Rechtsausschuss hatte bis zum Zeitpunkt der Haaranalyse immer wieder darauf hingewiesen, dass die Suspendierung auf Grund eines weiterhin bestehenden Tatverdachtes nicht aufgehoben werden könne. Schoeppe hatte nach der Aufhebungsentscheidung darauf hingewiesen, dass mit dem endgültigen Urteil wohl erst Anfang Juli zu rechnen sei.
Professor Klaus Müller, Bundesbeauftragter für Dopinganalytik, hatte die Haaranalyse zur Ent- oder Belastung eines des Dopings verdächtigen Sportlers bereits vor dem Urteil für nicht aussagekräftig erachtet.