Urteil zu Polizeikosten beim Fußball Fortsetzung folgt
Ulrich Mäurer (l.) neben seinem Sachverständiger Joachim Wieland
Foto: Ingo Wagner/ dpaReinhard Rauball, der Präsident der Deutschen Fußball-Liga (DFL) lag wohl richtig, als er von einem "Zwischenschritt" sprach. Zwar hatte das Bremer Verwaltungsgericht der DFL im Streit mit dem Land Bremen um die Übernahme zusätzlicher Polizeikosten bei Spielen mit besonderem Gewaltpotenzial Recht gegeben, doch damit ist die Angelegenheit noch lange nicht vom Tisch. Denn erstens will das Land in Berufung gehen und sich im Zweifel durch alle Instanzen klagen, das war schon vor der Verhandlung klar. Und zweitens hat das Urteil keine grundsätzliche Kraft.
Es besagt lediglich, dass der Gebührenbescheid über 425.718 Euro "rechtswidrig" ist, den die Bremer Innenbehörde der DFL nach dem Derby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV im April 2015 geschickt hatte. Das Gericht kritisierte, dass dieser Bescheid nur an die DFL gegangen sei und nicht auch an den Bremer Bundesliga-Klub, der ja ebenfalls als Veranstalter anzusehen sei. Außerdem sei nicht klar, wie sich die Kosten genau zusammensetzen würden. Das Urteil war also ein Urteil gegen den Bremer Bescheid. Er wurde wegen handwerklicher Fehler zurückgewiesen.
Ob es generell zulässig ist, die Bundesliga an den Polizei-Kosten bei Risikospielen zu beteiligen, ließ das Gericht offen. Und genau das ist ja die übergeordnete Frage in diesem Zwist. Soll der Fußball dafür zahlen, dass in seinem Fahrwasser einige Leute Krawall machen? Oder soll für die Sicherheit im öffentlichen Raum einzig und alleine die Öffentlichkeit zahlen, also der Steuerzahler?
Um eine Antwort auf diese Frage wird weiter gerungen. Das Bremer Gericht gab sogar an, dass es grundsätzlich denkbar sei, Veranstalter finanziell an der Bereitstellung von Sicherheit zu beteiligen - und verwies auf den Flugverkehr, wo sich die Airlines an den Kosten für die Überwachung des Luftraums und die Kontrolle der Fluggäste beteiligen würden. Es ist also weiter denkbar, dass das Land Bremen am Ende Erfolg haben könnte mit seinem Versuch, der DFL einen Teil der Polizeikosten zu berechnen.
Entscheidung maßgeblich auch für andere Veranstaltungen unter Polizeischutz
Innensenator Ulrich Mäurer versuchte daher, das Urteil in seinem Sinne umzudeuten. "Das ist ein wichtiger Etappensieg für uns und vor allem für die Steuerzahler", sagte er - und kündigte an, der DFL auch künftig Rechnungen zu schicken: "Wir werden die nächsten Bescheide entsprechend anpassen. Und dann schauen wir mal." Liga-Präsident Rauball setzt auf Dialog und betonte das gemeinsame Ziel. Die Zahl der Polizisten bei Fußball-Spielen müsse reduziert werden, sagte er. Das sei nur möglich, "wenn Verbände, Vereine, Polizei, Politik und Fans sich zusammensetzen und versuchen, einen Konsens zu finden." Die Debatte ist also noch lange nicht am Ende mit dem Urteil aus Bremen. Im Gegenteil.
Den weiteren Verlauf werden nicht nur die Vereine der Bundesliga mit Interesse verfolgen, sondern auch andere Organisatoren von Veranstaltungen, die von der Polizei geschützt werden müssen. Die Wirte des Oktoberfests zum Beispiel oder, vollkommen beliebig und ein paar Nummern kleiner, der Alpenverein Kleinkleckersdorf, der seinen jährlichen Festmarsch ebenfalls von ein paar Beamten bewachen lässt. Fürs Erste aber hat das Bremer Gericht die erwartbare, die unspektakulärere Entscheidung getroffen - und damit die Zuständigkeiten bestätigt.
Die Vereine der DFL sind für das Geschehen im Stadion verantwortlich. Sie stellen den Sicherheitsdienst - und müssen Strafe zahlen, wenn es auf den Rängen zu Ausschreitungen kommt, wenn im Fan-Block Bengalische Fackeln brennen, beleidigende Spruchbänder entrollt werden oder der Gegner verunglimpft wird. Gerade bei den rauen Umgangsformen geraten die Klubs im Moment verstärkt unter Druck. So ermittelt der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes gegen den 1. FC Köln wegen der seit Jahren in vielen Stadien üblichen Schmähungen gegen Hoffenheims Geldgeber Dietmar Hopp.
An den Stadiontoren endet die Zuständigkeit der Klubs. Dort übernimmt der Staat, dort zahlt der Steuerzahler, auch bei Risikospielen. Und das bleibt auch so - zumindest vorerst.