Chronologie Der Fall Baumann
17. November 1999:
Dieter Baumann wird von der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) wegen des Verdachts eines Anabolika-Missbrauchs angehört. Der 5000-Meter- Olympiasieger von 1992 beteuert seine Unschuld.
19. November: Der DLV suspendiert Baumann mit sofortiger Wirkung. Analysen einer am 19. Oktober vorgenommenen Trainingskontrolle und einer Kontrollprobe am 12. November haben jeweils einen weit über dem erlaubten Grenzwert liegenden Nandrolon-Anteil im Urin des Athleten ergeben. Maximal zugelassen sind zwei Nanogramm, bei Baumann fanden sich über 20 Nanogramm.
25. November: Der Sportler erklärt an Eides statt, "dass ich nie Dopingmittel genommen habe".
3. Dezember: Untersuchungsergebnisse des Kölner Doping-Labors von Professor Wilhelm Schänzer werden bekannt, wonach das anabole Steroid Norandrostendion in der Zahnpasta des Läufers gefunden wurde. Baumann spricht von einem "kriminellen Akt" und stellt Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Tübingen.
12. Januar 2000: Baumann setzt eine Prämie von 100.000 Mark für die Ergreifung des "Zahnpasta-Täters" aus.
19. Januar: Die Ermittlungen gegen den unbekannten Attentäter haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft "keine zureichenden Täterhinweise erbracht", es wurde jedoch eine zweite manipulierte Zahnpastatube gefunden.
22. Januar: Das DLV-Präsidium beantragt beim unabhängigen Rechtsausschuss des Verbandes eine Zweijahressperre für Baumann.
25. Februar: Der Rechtsausschuss lehnt einen Eilantrag Baumanns auf Aufhebung der Suspendierung ab. Das Gremium will vor seiner Urteilssprechung die Ermittlungsergebnisse der Tübinger Staatsanwaltschaft abwarten.
4. Mai: Auch das Landgericht Darmstadt verwehrt Baumann das Startrecht und lehnt dessen Antrag auf Einstweilige Verfügung gleich zweimal ab.
18. Mai: Das Oberlandesgericht Frankfurt weist in letzter Instanz den Einspruch von Baumann gegen seine Suspendierung ab. Dem Olympiasieger von 1992 bleiben damit keine weiteren Rechtsmittel, noch vor dem Urteil des Rechtsausschusses eine Startgenehmigung zu erwirken.
23. Juni: Der Rechtsausschuss hebt die Suspendierung Baumanns auf und erklärt, dass gegen den Athleten kein dringender Tatverdacht wegen Dopings mehr bestehe.
25. Juni: Baumann startet beim Meeting in Nürnberg und erfüllt auf Anhieb die Qualifikationsnorm für die Olympischen Spiele in Sydney.
13. Juli: Der Rechtsausschuss spricht Baumann frei. Er kommt zu der Erkenntnis, dass Baumann "nicht wissentlich gedopt hat, sondern von einem unbekannten Dritten anlässlich eines Wettkampfes positiv gemacht werden sollte, um einen unbequemen Kämpfer des Dopings in seiner Glaubwürdigkeit zu erschüttern". Außerdem habe es Versäumnisse im Zusammenhang mit Entnahme, Lagerung und Transport der beiden positiven Urinproben gegeben.
2. August: Das Council des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) widersetzt sich dem Freispruch des DLV-Rechtsausschusses und leitet den Fall weiter an das Schiedsgericht des Verbandes, das erst nach Sydney tagen wird.