Chronologie: Der Fall Dieter Baumann - DER SPIEGEL
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Chronologie Der Fall Dieter Baumann

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

17. November 1999:

Dieter Baumann wird von der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) wegen des Verdachts eines Anabolika-Missbrauchs angehört. Der 5000-Meter-Olympiasieger von 1992 beteuert seine Unschuld.

19. November 1999: Der DLV suspendiert Baumann mit sofortiger Wirkung. Analysen einer am 19. Oktober vorgenommenen Trainingskontrolle und einer B-Probe am 12. November haben jeweils einen mit 20 Nanogramm pro Milliliter Urin weit über dem erlaubten Grenzwert (2,0) liegenden Nandrolon-Anteil ergeben.

3. Dezember 1999: Untersuchungsergebnisse des Kölner Doping-Labors werden bekannt, wonach das anabole Steroid Norandrostendion in der Zahnpasta des Läufers gefunden wurde. Baumann spricht von einem "kriminellen Akt" und stellt Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Tübingen.

22. Januar 2000: Das DLV-Präsidium beantragt beim unabhängigen Rechtsausschuss des Verbandes eine Zwei-Jahres-Sperre für Baumann.

25. Februar 2000: Der Rechtsausschuss unter dem Vorsitz von Wolfgang Schoeppe lehnt einen Eilantrag des Athleten auf Aufhebung der Suspendierung ab.

4. Mai 2000: Auch das Landgericht Darmstadt verwehrt Baumann das Startrecht und lehnt dessen Antrag auf Einstweilige Verfügung gleich zwei Mal ab.

18. Mai 2000: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt weist in letzter Instanz den Einspruch von Baumann gegen seine Suspendierung ab.

23. Juni 2000: Der DLV-Rechtsausschuss hebt die Suspendierung Baumanns auf und erklärt, dass gegen den Athleten kein dringender Tatverdacht wegen Dopings mehr bestehe.

25. Juni 2000: Baumann startet beim Meeting in Nürnberg und erfüllt die Qualifikationsnorm für die Olympischen Spiele in Sydney.

13. Juli 2000: Der DLV-Rechtsausschuss spricht Baumann frei. Baumann habe "nicht wissentlich gedopt, sondern sollte von einem unbekannten Dritten anlässlich eines Wettkampfes positiv gemacht werden, um einen unbequemen Kämpfer des Dopings in seiner Glaubwürdigkeit zu erschüttern". Außerdem habe es Versäumnisse im Zusammenhang mit Entnahme, Lagerung und Transport der beiden positiven Urinproben gegeben.

18. September 2000: Das Arbitration Panel des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) sperrt Baumann wegen Dopings rückwirkend für zwei Jahre bis zum 21. Januar 2002 und schließt ihn vom Olympia-Start aus. In Sydney erkennt das IAAF-Schiedsgericht Baumanns Freispruch durch den DLV-Rechtsausschuss nicht an.

19. September 2000: Das Council der IAAF lehnt ein Gnadengesuch des DLV für Baumann mit 19:3-Stimmen ab.

22. September 2000: Eine dreiköpfige Kammer des Internationalen Sportgerichts (CAS) bestätigt nach zuvor erfolgter Anhörung Baumanns den vom IOC geforderten Olympia-Ausschluss des Tübingers.

20. Februar 2001: Der Vorsitzende des DLV-Rechtsausschusses gibt einem Eilantrag des Baumann-Anwalts Michael Lehner auf Startrecht statt. DLV-Rechtswart Clemens Prokop legt gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

22. Februar 2001: Lehner erwirkt beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass die Rechtsausschuss-Entscheidung "als vollstreckbar" erklärt wird. Damit erhält Baumann auch das Startrecht von staatlicher Seite.

23. Februar 2001: Der DLV beantragt eine so genannte Gegenvorstellung beim OLG zur Überprüfung des vollstreckbaren Titels, wird aber abgewiesen.

25. Februar 2001: Dieter Baumann tritt zum Endlauf über 3000 Meter bei den deutschen Hallen-Meisterschaften in Dortmund an und gewinnt den Titel.

26. Februar 2001: Der Weltverband IAAF sperrt alle Teilnehmer des 3000-Meter-Laufes von Dortmund, weil sie wissentlich an dem Rennen mit Baumann teilgenommen hätten, so IAAF-Generalsekretär Istvan Gyulai.

27. Februar 2001: Der Weltverband IAAF kündigt an, dass sich Baumanns Sperre wegen dessen ohne internationales Startrecht erfolgter Teilnahme an den Titelkämpfen in Dortmund automatisch bis zum 25. Februar 2003 verlängert.

18. April 2001: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in Darmstadt lehnt in der Berufungsverhandlung den Antrag Baumanns auf Erteilung eines nationalen Startrechts ab.