DDR-Doping NOK droht Sammelklage
Berlin - Die Doping Opfer Hilfe (DOH) geht in die Offensive und fordert vom Nationalen Olympischen Komitee (NOK) jetzt öffentlich Entschädigungszahlungen in Höhe von 10.000 Euro für jeden zu DDR-Zeiten durch Doping geschädigten Sportler. "Wir warten nur noch den Prozess von Karen König gegen das NOK ab, dann geht die Sammelklage von 137 Doping-Opfern gegen das NOK auf den Weg", erklärte DOH-Vorsitzender Klaus Zöllig am Freitag.
Am 24. Oktober will die frühere Berliner Schwimm-Europameisterin Karen König vor dem Landesgericht Frankfurt am Main ihre Schadensersatzforderungen für in der DDR erlittene gesundheitliche Schädigungen durchsetzen.
Mit völligem Unverständnis reagierte Zöllig auf die Antwort des NOK zu den von seinem Verein gestellten Forderungen: "Es ist eine Unverschämtheit, was sich das NOK da erlaubt. Da wird uns auf zehn Zeilen nur mitgeteilt, dass man hofft, dass wir die Schuldigen finden und nimmt aber keinerlei Schuld auf sich", empörte sich Zöllig. Dies müssten die Opfer nach "den vielen Hinhaltungen und falschen Versprechungen des NOK-Präsidiums als zynisch und menschenverachtend" empfinden, fügte er hinzu.
NOK-Präsident Klaus Steinbach reagierte gelassen auf die DOH-Forderung. "Wir waren zu jeder Zeit zu Gesprächen mit der DOH bereit. Aber Gespräche auf gleicher Augenhöhe waren bislang nie möglich, stets wurden Vorbedingungen gestellt, die für uns inakzeptabel waren", erklärte Steinbach, der den Standpunkt vertritt, dass alle DDR-Doping-Opfer mit den insgesamt zwei Millionen Euro über das Entschädigungsgesetz der Bundesregierung ausreichend versorgt wurden.
Auch NOK-Rechtsbeistand Günter Paul ist überzeugt, dass das NOK am 24. Oktober vor Gericht erfolgreich sein wird. "Wir fallen nicht aus allen Wolken wegen der Forderungen der Doping-Opfer. Die Sachentscheidung im König-Prozess ist noch lange nicht gefallen", sagte Paul. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte aus Sicht der DOH bereits am 17. Februar in seiner Entscheidung zu Gunsten von Karen König in Sachen Prozesskostenhilfe den Schadensersatzanspruch gegen das NOK im Grunde nach anerkannt und dabei festgestellt: "Es kann geradezu als offenkundig gelten, dass auch das NOK der DDR, die Anwendung unterstützender Mittel gefordert und mitgetragen hat."
"Die Schädigungen der Sportler wurden durch den Staat DDR verursacht. Das NOK ist aber keineswegs Rechtsnachfolger des Staates DDR", verdeutlicht Paul die Rechtsposition des NOK, das ohnehin von finanziellen Nöten geplagt ist. "Wir haben viel Verständnis und auch Mitleid mit den Opfern des DDR-Dopings. Das NOK will auch, dass ihnen geholfen wird, aber wir sind der falsche Adressat", unterstrich Paul.