DDR-Dopingprozess: Verteidigung Ewalds spielt auf Zeit - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

DDR-Dopingprozess Verteidigung Ewalds spielt auf Zeit

Kann Manfred Ewald noch vor dem Stichtag 3. Oktober verurteilt werden? Nachdem der ehemalige DDR-Sportchef für verhandlungsfähig erklärt wurde, spielt seine Verteidigung nun auf Zeit und beantragte die Einstellung des Verfahrens.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Nach der plötzlichen Genesung des Angeklagten Manfred Ewald verlangte sein Verteidiger vor dem Berliner Landgericht die sofortige Einstellung des Prozesses. "Ich beantrage, das Verfahren unverzüglich zu beenden", erklärte Frank Osterloh am Dienstag. Nach DDR-Recht sei umfassendes Doping an Minderjährigen und Kranken keine Straftat - und nur das dürfe hier zählen. Richter Dirk Dickhaus antwortete auf den Antrag formell und eindeutig: Er setzte vier weitere Verhandlungstage fest.

Zuvor hatte Osterloh, ehemaliger Stasi-Offizier, die Berliner Kammer in einem 70-minütigen Vortrag scharf angegriffen und ihr Siegerjustiz vorgeworfen: "Das Gericht hat das DDR-Strafrecht hinzunehmen und nicht umzuinterpretieren, zu verkürzen oder zu verhunzen." Rückwirkend werde mit Hilfe einer "Strafrechts-Akrobatik" rechtswidrig bundesdeutsches Gesetz angewandt, um Ewald und den Mitangeklagten Manfred Höppner zu verurteilen. Das stehe jedoch im Widerspruch zum Einigungsvertrag, bei dem die Bundesrepublik das DDR-Recht anerkannt habe.

Dem Antrag werden kaum Chancen eingeräumt, da die Rechtsfrage in ähnlich gelagerten Prozessen bereits geklärt wurde. Sichtlich verärgert reagierte Osterloh anschließend auf die vier weiteren vom Richter festgesetzten Prozesstage. Ob nach seiner Rechtsauffassung die Mauerschützen-Urteile hinfällig seien, wurde er gefragt. "In diesem Lande mit Sicherheit nicht, in einem Rechtsstaat schon", empörte sich der Jurist, während sein Mandant Ewald sich erneut nicht äußerte.

Ewald war früher Präsident des Turn- und Sportbundes der DDR, Höppner ehemaliger Facharzt im DDR-Leistungssport. Beiden wird vorgeworfen, im Einvernehmen mit der Sportführung der DDR die "systematische und zentralgesteuerte Abgabe von hormonellen Dopingmitteln" an größtenteils minderjährige Sportlerinnen geplant und umgesetzt zu haben. Die Anklage lautet auf Beihilfe zur Körperverletzung in 142 Fällen. Bei den betroffenen Sportlerinnen hat die Einnahme von Anabolika zu hormonellen Störungen und anderen Nebenwirkungen geführt.

Noch vor dem zehnten Verhandlungstag war fraglich, ob der Prozess auf Grund der einwöchigen Krankschreibung von Ewald überhaupt fortgesetzt werden konnte. Richter Dickhaus hatte das Magenbluten Ewalds amtsärztlich untersuchen lassen. Die Untersuchung ergab, dass der 74-Jährige weiterhin zwei Stunden pro Tag verhandlungsfähig ist. Bei einer weiteren Krankschreibung wäre eine Verurteilung Ewalds nahezu ausgeschlossen gewesen.

"Erst hat die Masche mit der Gesundheit nicht geklappt, nun wird die zweite Variante getestet", meinte Doping-Opfer Brigitte Sander-Michel erbost. "Der Antrag hätte viel kürzer sein können, stattdessen wurde uns über eine Stunde geklaut", sagte die ehemalige Diskuswerferin: "Jetzt spielen sie offensichtlich auf Zeit."

Vor dem 3. Oktober müssen Ewald und Höppner verurteilt werden, sonst können sie nicht mehr wegen Körperverletzung durch Doping belangt werden. Die nächsten Verhandlungstermine sind für den 13., 16., 20. und 23. Juni festgesetzt.

Michael Kölmel