Doping Baumann hat seine Lauffreiheit wieder
Hamburg - Baumann ist ab dem 22. Januar kommenden Jahres wieder startberechtigt. Der 36-Jährige war wegen Nandrolon-Dopings von der IAAF für zwei Jahre gesperrt worden. Eine offizielle Erklärung für die überraschende Entscheidung gaben die Leichtathletik-Funktionäre bislang nicht. Es wird jedoch angenommen, dass es innerhalb des IAAF-Vierergremiums zu Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen gegen Baumann gekommen war.
Nachdem Baumann im Februar bei den deutschen Hallen-Meisterschaften in Dortmund über 3000 Meter gestartet war, hatte die IAAF die Sperre automatisch verlängert. Laut des ursprünglichen IAAF-Beschlusses wäre der Olympiasieger von 1992 über 5000 Meter bis zum 23. Februar 2003 gesperrt gewesen. Nach der IAAF-Kehrtwende darf Baumann ab 22. Januar wieder an Wettkämpfen teilnehmen.
"Kann wieder meinem Beruf nachgehen"
"Diese Nachricht ist natürlich sehr erfreulich, da ich jetzt wieder meinem Beruf nachgehen kann", ließ Baumann in einer schriftlichen Erklärung verlauten, "ich möchte aber noch nicht sagen, wann ich wieder starte. Ich bin in einem sehr guten Trainingszustand und kann nur sagen: Ich werde laufen, auf welcher Strecke auch immer."
Wenige Tage nach Ablauf der Sperre könnte Baumann schon bei den Hallenmeetings am 25. Januar in Karlsruhe oder am 27. Januar in Dortmund starten. Ziel des bisherigen Mittelstreckenläufers ist die Leichtathletik-EM im August 2002 in München. Dort will Baumann, der die bewusste Einnahme von Nandrolon stets geleugnet hatte und stattdessen von einem Anschlag mit einer manipulierten Zahnpastatube ausgegangen war, voraussichtlich über 10.000 Meter antreten. Außerdem plant er sein Marathondebüt.
Schadenersatzklage nicht zurückgezogen
"Jetzt können wir uns in Ruhe dem Thema Schadenersatz widmen. Und Dieter Baumann kann seine Rennen planen. Ich würde ihn gerne am 16./17. Februar bei den deutschen Hallenmeisterschaften in Sindelfingen am Start sehen", sagte Baumann-Anwalt Michael Lehner nach dem Beschluss einer IAAF-Kommission unter Vorsitz von Präsident Lamine Diack aus Senegal.
Die jüngste IAAF-Entscheidung wurde nicht an die Bedingung geknüpft, dass Baumann seine Schadenersatzklage gegen die IAAF fallen lässt. Diese wird am 18. Dezember vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. "Wir hatten befürchtet, dass die IAAF den Verzicht auf die Klage mit der Entscheidung über die Freigabe koppeln könnte. Aber Dieter Baumann hätte sich nicht darauf eingelassen", betonte Lehner.
Nach Angaben von Lehner beträgt die Minimalforderung 800.000 Mark. Hinzu könnten weitere 900.000 Mark aus laufenden, aber wegen der Dopingaffäre derzeit ausgesetzten Verträgen kommen. "Was zudem noch nicht zu beziffern ist, ist der finanzielle Schaden für die Zukunft", sagte Lehner. Schließlich hätte Baumann ohne seine Suspendierung ein "Max Schmeling der Leichtathletik" werden können, der auch noch im hohen Alter ein gefragter Mann wäre.