Doping Marco Pantani freigesprochen
Bologna - Ein Berufungsgericht in Bologna hob am Dienstag die im Dezember des Vorjahres verhängte dreimonatige Bewährungsstrafe gegen Pantani wegen Sportbetrugs auf. Dem 31-Jährigen sei zwar nachgewiesen worden, 1995 das die Ausdauerfähigkeit verbessernde Erythropoietin (Epo) eingenommen zu haben, teilte Oberrstaatsanwalt Attilio Dardani mit. Doch Pantanis Vergehen könne deshalb nicht geahndet werden, da es nach den damaligen Dopinggesetzen nicht strafbar gewesen sei. "Es war rechtlich gesehen kein Delikt", sagte Dardani.
"Das Urteil ist logisch. Endlich haben die Richter anerkannt, dass Pantani für diesen Fall nicht bestraft werden kann", erklärte dessen Anwalt Federico Cecconi. Die Tatsache, dass die Richter Pantanis Epo-Einnahme sogar bestätigt haben, anstatt den Italiener von diesem Vorwurf freizusprechen, wollte Cecconi nicht kommentieren. Gegen Pantani läuft allerdings noch ein weiteres Dopingverfahren, da er beim Giro d'Italia 1999 wegen eines zu hohen Hämatokritwertes aus dem Rennen genommen worden war.