Doping-Prozess: "Der will sich der Strafe entziehen" - DER SPIEGEL
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Doping-Prozess "Der will sich der Strafe entziehen"

Der wichtigste Prozess zum DDR-Doping gegen den früheren DDR-Sportchef Manfred Ewald droht zu platzen. Das Berliner Landgericht entschied, die Verhandlungsfähigkeit von Ewald erneut von unabhängigen Medizinern prüfen zu lassen.
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Berlin - Der Dopingprozess gegen Manfred Ewald, den langjährigen Sport-Chef der DDR, und seinen medizinischen Helfer Manfred Höppner ist am Dienstag vor dem Berliner Landgericht auf den 16. Mai vertagt worden. Eine Trennung beider Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Aus Sicht der Nebenkläger wäre dies vertretbar, da die Verjährungsfrist erst 2007 ablaufen würde, nicht schon am 2. Oktober 2000, wie die Verteidigung meint.

Bis zur nächsten Woche soll ein zweites Gutachten den gesundheitlichen Zustand des 73-jährigen Ewald klären. Anwalt Frank Osterloh hatte dies beantragt, da sein Mandant nicht in der Lage sei, "dem Prozessverlauf akustisch und intellektuell zu folgen".

Unterschiedlich fielen die Reaktionen bei den Doping-Geschädigten aus. "Wenn ich Ewald so sehe und wie er vor uns ins Auto hüpft - der ist nicht verhandlungsunfähig", erklärte Ute Krause. "Das ist unglaublich, der will sich seiner Strafe entziehen", pflichtete ihr Brigitte Sander-Michel bei. Birgit Böse jedoch warf ein: "Wenn er doch unfähig ist, dann soll aber auch nicht Gleiches mit Gleichem vergolten werden."

Ewald wird am Mittwoch im Krankenhaus Moabit psychologisch sowie internistisch-kardiologisch untersucht. Im ersten Gutachten der Ärzte vom 11. November 1999 war ihm eine Verhandlungsfähigkeit von jeweils dreieinhalb Stunden attestiert worden. Sollte ihn die zweite Expertise für verhandlungsunfähig erklären, müssten die beiden Prozesse getrennt werden.

Nach wie vor lässt die Verteidigung der beiden Angeklagten keine Gelegenheit aus, auf Zeit zu spielen und subtil auf die Verjährungsfrist hinzuweisen. Dieser Taktik schob die Nebenklage jetzt einen Riegel vor. Rechtsanwalt Michael Lehner, der die meisten der geschädigten Sportlerinnen vertritt: "Die Verjährungsfrist läuft keinesfalls am 2. Oktober dieses Jahres aus." Da bei der früheren Speerwerferin Yvonne Gebhart der Brustkrebs als Folge von Dopingmissbrauch erst 1997 diagnostiziert wurde, ende die zehnjährige Verjährungsfrist erst 2007.

Lehner regte auch an, die Anklage gegen Ewald und Höppner von "Beihilfe zur einfachen Körperverletzung" auf "Täterschaft zur schweren Körperverletzung" zu erweitern: "In der Hälfte der in der Anklageschrift angeführten Fälle trifft dies zu." Die Höchststrafe dafür beträgt drei bis zehn Jahre Haft. Bei Beihilfe zur einfachen Körperverletzung drohen den Angeklagten nur maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Eine Erweiterung würde von den meisten Betroffenen begrüßt. "Wenn diese Taten keine schwere Körperverletzung sind, dann weiß ich auch nicht", erklärte Jutta Gottschalk. Die 37 Jahre alte ehemalige Schwimmerin hat noch heute Schmerzen und führt die schwere Sehbehinderung ihrer Tochter auf Einnahme der Anabolika-Präparate zurück. Die Sechsjährige ist auf dem rechten Auge fast blind.