Doping-Prozess: Urteilsverkündung verzögert sich - DER SPIEGEL
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Doping-Prozess Urteilsverkündung verzögert sich

Weil das Gericht im DDR-Doping-Prozess noch zwei weitere Zeugen vernehmen wollte, wurde die geplante Urteilsverkündung gegen den ehemaligen DDR-Sportchef Manfred Ewald verschoben.
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Berlin - In letzter Sekunde hat das Berliner Landgericht die Urteilsverkündung im Spitzenprozess um das systematische Doping im DDR-Sport verschoben. Die 38. Große Strafkammer eröffnete am Donnerstag überraschend nochmals die Beweisaufnahme im Verfahren gegen DDR-Sportchef Manfred Ewald - die kurzfristig als Zeugin geladene und bereits wegen Dopingvergabe verurteilte ehemalige DDR-Trainerin Helga Börner erschien jedoch nicht. Nebenklägerinnen und Oberstaatsanwalt Klaus-Heinrich Debes zeigten Unverständnis für die Verhandlungsführung. "Das Gericht hat seine eigenen Hausaufgaben nicht gemacht", kritisierte auch Nebenklage-Anwalt Michael Lehner.

Viele Dopingopfer, die auf eine Verurteilung Ewalds und des mitangeklagten Sportarztes Manfred Höppner noch am Donnerstag gehofft hatten, empfanden die Verlängerung des Prozesses als Farce. "Das ist lächerlich. Das hätte dem Gericht eher einfallen können", sagte Brigitte Michel, die als Diskuswerferin beim TSC Berlin von der geladenen DDR-Trainerin Börner betreut worden war. "Jetzt müssen wir die Frau noch einmal ertragen", sagte Michel. Sie hatte bereits im Verfahren gegen ihre Trainerin ausgesagt.

Oberstaatsanwalt Debes stellte sogar die Frage, ob der Prozess in dieser Art überhaupt richtig angefangen wurde. "Man hätte es an einem Tag besser verhandeln können", sagte er nach der Verhandlung. Denn für das Strafmaß sei es völlig egal, ob Ewald und Höppner 20 oder 22 Fälle der Beihilfe zur Körperverletzung bewiesen würden.

Börner sollte zur Vergabe von männlichen Hormonen an zwei der insgesamt 22 Nebenkläger aussagen. Hintergrund ist, dass bei der Ex-Kugelstoßerin Birgit Boese und bei der früheren Schwimmerin Kathrin Menschner unklar ist, ob auch sie in das systematische Doping-Programm für die so genannten Kader-Athleten eingebunden waren. Die ehemaligen Sportlerinnen selbst konnten im Gegensatz zu anderen Nebenklägern nicht mit Sicherheit sagen, ob sie in einem A-, B- oder C-Kader und damit automatisch in einer zentralen staatlichen Doping-Konzeption waren, für die ab Mitte der siebziger Jahre Höppner laut Teilgeständnis verantwortlich zeichnete.

Die vor drei Wochen zu sieben Monaten Bewährungsstrafe verurteilte Trainerin Börner, die auch Boese betreut hatte, war der Aufforderung zur Zeugenaussage offenbar absichtlich nicht gefolgt. Der Vorsitzende Richter Dirk Dickhaus sagte, Börner habe ihm gegenüber telefonisch angekündigt, nicht kommen zu wollen. Oberstaatsanwalt Debes verlangte daraufhin ein Ordnungsgeld gegen Börner, die sich wegen ihrer Verurteilung nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Nebenkläger-Anwalt Lehner geht sogar davon aus, dass das Gericht Börner kommende Woche zwangsweise in den Zeugenstand hole.

Richter Dickhaus sagte der dpa nach der Verhandlung, er könne noch nicht sagen, ob die Kammer kommende Woche Donnerstag dann auch ein Urteil verkünden werde. Dies sei aber auch nicht ausgeschlossen. Nach Angaben von Justizsprecherin Michaela Blume wollte das Gericht noch zwei frühere Trainerinnen als Zeugen vernehmen. Der wichtigste Prozess um die Vergabe männlicher Hormone auch junge Mädchen im DDR-Sport steht wegen der Verjährungsfrist am 2. Oktober unter Zeitdruck. Daher hatte das Gericht bereits die Zahl der verhandelten Fälle von 142 auf 22 reduziert

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert, die Ewald-Verteidigung hingegen auf einen Freispruch plädiert. Das Gericht entschied sich nach eigenen Angaben erst bei der Beratung nach Abschluss der Beweisaufnahme für eine nochmalige Zeugenbefragung. Laut Prozessordnung kann die Kammer die Beweisaufnahme jederzeit bis zum Urteil noch mal eröffnen.