Doping-Urteil: Bewährungsstrafe für Springstein - DER SPIEGEL
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Doping-Urteil Bewährungsstrafe für Springstein

Seine Anwälte hatten auf Freispruch plädiert, doch das Amtsgerichts Magdeburg entschied anders: Der ehemalige Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein ist wegen Dopings von Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
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Magdeburg - Springstein ist vom Amtsgericht Magdeburg wegen "Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in besonders schwerem Fall" zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Springstein war vorgeworfen worden, 2003 in drei Fällen an minderjährige Athleten Arzneimittel zu Dopingzwecken gegeben zu haben. Außerdem muss der 47-Jährigen 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Gericht entsprach damit fast dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eineinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Springsteins Anwälte Johann Schwenn und Peter-Michael Diestel hatten vor dem Urteil, dem sechs Verhandlungstage voraus gegangen waren, auf Freispruch plädiert.

Um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, bleibt Springstein eine Woche Zeit. Ansonsten ist der Schuldspruch rechtskräftig.
Höchst unterschiedlich haben die führenden deutschen Leichtathletik-Funktionäre das Urteil bewertet. Helmut Digel hat die Bewährungsstrafe gegen den früheren Trainer als "ein wichtiges Signal mit abschreckender Wirkung" bezeichnet. "Jetzt müsste jeder begriffen haben, dass diese Delikte von Gerichten bestraft werden", sagte der Vize-Präsident des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) der dpa.

"Eine abschreckende Wirkung im Kampf gegen Doping geht von einem solchen Ergebnis nicht aus", sagte dagegen Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Er betrachte "das jetzt gewählte Verfahren - angesichts der unterbliebenen weiteren Sachaufklärung - als seltsam und unbefriedigend". Zudem kritisierte der promovierte Jurist Prokop die Tatsache, "dass auf die Anhörung der zunächst für erforderlich gehaltenen Zeugen, auch ohne Geständnis, verzichtet wurde".

knu/sid