Dopingfall Ullrich: Verwirrung um DNA-Probe - DER SPIEGEL
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Dopingfall Ullrich Verwirrung um DNA-Probe

Die Dopingaffäre um Jan Ullrich gibt immer mehr Rätsel auf. Die Schweizer Ermittler bestreiten, dass bei der Hausdurchsuchung vor wenigen Tagen eine DNA-Probe des Radprofis sichergestellt wurde.
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Hamburg - Die DNA-Spuren, die Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) in Ullrichs Schweizer Villa in Scherzingen angeblich sichergestellt haben, sollen nach Auskunft der örtlichen Behörden überhaupt nicht existieren. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" und beruft sich dabei auf den Schweizer Chefermittler Herbert Ammann vom Bezirksamt Kreuzlingen. Man habe bei der Razzia am vergangenen Mittwoch zwar einen Beschluss zur zwangsweisen Abgabe einer Speichelprobe mitgeführt. Dieser konnte jedoch nicht vollstreckt werden, da man den Hausherren nicht angetroffen habe, so Ammann. Ullrich war zum Zeitpunkt der Durchsuchung mit seiner Frau Sara in den Flitterwochen. Ammann ließ offen, ob Ullrich inzwischen freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hat.

Die DNA-Probe Ullrichs soll mit den im Madrider Labor des spanischen Dopingarztes Eufemiano Fuentes gefundenen Blutproben verglichen werden. So könnte nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Blut um das des deutschen Radprofis handelt. Der Beweis für eine Zusammenarbeit zwischen Fuentes und Ullrich wäre damit erbracht.

Unter Experten umstritten ist allerdings die strafrechtliche Bedeutung einer DNA-Probe. Zurückhaltend gibt sich etwa der Bonner Staatsanwalt Fred Apostel, der gegen Ullrich wegen des Verdachts des Betruges zu Ungunsten seines ehemaligen Arbeitgebers T-Mobile ermittelt. Der "Bild am Sonntag" sagte Apostel: "Unterstellen wir mal, es wurde etwas gefunden, dann bekommt Ullrich die Chance, diese Dinge zu sehen. Gegen die Verwertung beziehungsweise Weitergabe der Beweisstücke nach Deutschland kann Ullrich sich aber wehren. Wir bekommen das Ergebnis nur, wenn Ullrich keinen Widerspruch einlegt."

Apostel, der demnächst die Blutproben aus Spanien erwartet, glaubt aus diesem Grund nicht an eine schnelle Klärung der Sachlage: "Es kann bis zu zwei Jahre dauern, bis wir Ullrichs DNA mit der Blutkonserve abgleichen können."

Im Gegensatz dazu vertritt der Heidelberger Sportrechtsexperte Michael Lehner die Auffassung, dass Ullrich keine juristische Möglichkeit hat, sich bei Ermittlungen wegen Dopingverdachts gegen einen DNA-Vergleich zu wehren. Als Beschuldigter müsse sich der frühere T-Mobile-Radprofi "im normalen Strafverfahren gefallen lassen, dass mit Beweisstücken Untersuchungen durchgeführt werden", sagte Lehner der "Süddeutschen Zeitung".

Auch für einen Vergleich mit den spanischen Blutkonserven sieht Lehner keine Probleme. "Ullrich bestreitet, dass es sein Blut ist, also liegen hier Beweisstücke unbekannter Herkunft vor. Wen müsste man da um Erlaubnis fragen? Es steht allen Behörden der Welt - und denen in Spanien und Deutschland im Besonderen - für Untersuchungen zur Verfügung", sagte Lehner. Ullrich könne den Abgleich nicht verhindern: "Ihm stehen solche Rechtsmittel nicht zu."

Lehner ist Rechtsbeistand des Molekularbiologen Werner Franke im Gerichtsverfahren gegen Ullrich. Dabei geht es um Behauptungen Frankes in Zusammenhang mit angeblichen Zahlungen Ullrichs an Fuentes für Dopingmittel. In der vergangenen Woche hatte Ullrich vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg erreicht. Franke wurde untersagt, bestimmte Aussagen öffentlich zu wiederholen.

fpf/sid

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