Emig-Prozess: Verteidigung fordert Bewährungsstrafe - DER SPIEGEL
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Emig-Prozess Verteidigung fordert Bewährungsstrafe

Wirtschaftliche Existenz zerstört: Im Prozess gegen den ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig hat die Verteidigung gefordert, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. Für den mitangeklagten Harald Frahm beantragte sie Freispruch. Das Urteil soll am 2. Oktober gesprochen werden.
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Im Korruptionsprozess gegen Jürgen Emig hat die Verteidigung eine Haftstrafe zur Bewährung beantragt. Rechtsanwalt Stefan Bonn sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt, dass die berufliche und wirtschaftliche Existenz des früheren Sportchefs des Hessischen Rundfunks zerstört sei. Dies müsse strafmildernd berücksichtigt werden. Außerdem habe der 63-Jährige das "Kerngeschehen" der ihm zur Last gelegten Vorwürfe "unumwunden eingeräumt". Zur Bewährung kann eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat dreieinhalb Jahre Haft für Emig verlangt. Das Urteil soll am 2. Oktober gesprochen werden.

Ehemaliger HR-Sportchef Emig (m.): Bewährungsstrafe gefordert

Ehemaliger HR-Sportchef Emig (m.): Bewährungsstrafe gefordert

Foto: DPA

Der wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagte Emig soll zwischen 2001 und 2004 rund 500.000 Euro aus Schmiergeldern und Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Er war über seine Frau verdeckt an der Agentur SMP beteiligt. Die Firma kassierte Produktionszuschüsse von Sportveranstaltern für Sendungen. Einen Teil der Gelder behielt Emig für sich. In seinem letzten Wort verzichtete Emig auf weitere Ausführungen: "Ich habe mich in dieser Verhandlung oft erklärt, so dass ich mich wiederholen müsste. Das will ich aber nicht tun."

Für den mitangeklagten SMP-Geschäftsführer Harald Frahm beantragte die Verteidigung Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 64- Jährigen zwei Jahre Haft zur Bewährung verlangt.

Emigs Verteidiger kritisierte die Führungsspitze des Hessischen Rundfunks. Dort habe man der Praxis, von Sportveranstaltern finanzielle "Beistellungen" zur Deckung der Kosten für Übertragungen einzutreiben, tatenlos zugesehen. Bereits seit dem Jahr 2000 sei es immer wieder zu finanziellen Engpässen im Sport-Etat gekommen. Zugleich sei es aber Emig als Ressortchef gewesen, der zum Beispiel mit der Übertragung des Radrennens "Rund um den Henninger Turm" dem Sender zu einer "Erfolgsstory" verholfen habe.

Mit Blick auf das Strafmaß verwies Verteidiger Bonn darauf, dass auch Emigs Gesundheitszustand durch die zweimalige "völlig überraschende" Festnahme und insgesamt 40 Tage Untersuchungshaft erheblich beeinträchtigt worden sei. Dies müsse berücksichtigt werden. Alle Verteidiger waren sich einig, dass es sich bei dem früheren Ressortleiter um keine "Amtsperson" handelte. Der Hessische Rundfunk sei eine "staatferne Einrichtung". Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag erklärt, dass der hr eine "Einrichtung des Staates zur Sicherung der Rundfunkfreiheit" sei. Emig habe als "Amtsträger" gehandelt und müsse deshalb verschärft bestraft werden.

ruf/sid/dpa