Fall Baumann Oberlandesgericht lenkt ein
Darmstadt - Unverhoffte Chance für Dieter Baumann: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Samstag den Antrag des Leichtathletik-Stars auf einstweilige Verfügung angenommen. Diese Entscheidung fiel nach einem Bericht des Deutschlandfunks zwei Tage nachdem das Landgericht Darmstadt in der Dopingaffäre um den 5000-Meter-Olympiasieger von 1992 am Donnerstag einen ähnlichen Antrag auf sofortige Erteilung der Starterlaubnis abgelehnt hatte.
Baumann, 35, erhält nun die Chance, zu einem ungewöhnlichen Termin am 14. Mai (Muttertag) seine Argumente vorzutragen. Sollte die höhere Instanz Baumanns Antrag anschließend zustimmen, könnte der 5000-Meter-Europarekordler bei den deutschen Meisterschaften im 10.000-Meter-Lauf Ende Mai in Troisdorf/Rheinland starten. Das Rennen gilt als erste Olympia-Qualifikation.
Dieter Baumann war am 19. November vergangenen Jahres vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) suspendiert worden, nachdem zwei Trainingskontrollen im Oktober und November stark erhöhte Nandrolonwerte ergeben hatten. Baumann hat stets seine Unschuld beteuert und bezichtigt einen unbekannten Dritten der Sabotage.
Das Darmstädter Landgericht hatte den durch Baumann-Anwalt Dr. Michael Lehner eingebrachten Antrag mit der Begründung abgelehnt, der dringende Tatverdacht gegen ihn sei nicht ausgeräumt. Damit war das Gericht des in Darmstadt ansässigen Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) gefolgt, dessen Rechtsausschuss erst nach Abschluss der staatsanwaltlichen Untersuchungen über eine Sperre Baumanns entscheiden will.
Der Läuferstar hatte nach der Ablehnung am Freitag noch von "einer äußerst schwierigen Situation" gesprochen und festgestellt: "Man hat meine letzte Möglichkeit zur Olympia-Qualifikation abgelehnt". Anschließend hatte Baumann bekannt gegeben, er wolle sich am Montag in Stuttgart der Presse stellen. Dies hatte Mutmaßungen ausgelöst, dass er nach monatelangem Kampf durch die Instanzen möglicherweise aufgeben werde.
Nun hat Baumann offenbar wieder bessere Karten. Das Oberlandesgericht, dessen Pressesprecher Wolfgang Frank am Freitag noch erklärt hatte, die Akten seien an den 13. Zivilsenat weitergeleitet worden und eine Entscheidung falle "frühestens nächste Woche", hat sich offenbar angesichts der Eilbedürftigkeit des Falles wegen der anstehenden Olympia-Qualifikation besonders beeilt, die Entscheidung an einem Wochenende getroffen und die Baumann-Anhörung sogar an einem Sonntag (14. Mai) angesetzt. Am 9. Mai läuft die Meldefrist für die deutschen Meisterschaften in Troisdorf ab.
Noch am Dienstag hatte Baumann auf einer Podiumsdiskussion in Aachen gesagt: "Zunächst soll der Sport die Möglichkeit haben, den Fall auf anständige Weise zu beurteilen." Dabei zeigte sich Baumann noch optimistisch: "Ich bin der festen Überzeugung, dass man mich nicht verurteilen kann und ich in Sydney starten werde."