Fall Baumann Schweigen nach der ersten Sitzung
Sydney - Die Verhandlung um das olympische Startrecht von Dieter Baumann vor dem Schiedsgericht des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) wird am Freitag in Sydney fortgesetzt. Die erste Verhandlung am Donnerstag war nach rund drei Stunden beendet. Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), Helmut Digel, und Vizepräsident Clemens Prokop sowie Baumann-Anwalt Michael Lehner verließen kommentarlos den Tagungsort in einer Anwaltskanzlei in der Innenstadt von Sydney. Offenbar hat das IAAF einen Formfehler begangen und Baumann nur mündlich und nicht schriftlich über sein Vorhaben informiert.
Eine Entscheidung darüber, ob der 35-jährige Olympiasieger von 1992 bei den Sydney-Spielen starten darf, soll nach Angaben der IAAF ohnehin erst am Montag bekannt gegeben werden. Das Arbitration Panel soll endgültig entscheiden, ob Baumanns Freispruch vom Doping- Verdacht durch das DLV-Schiedsgericht bestätigt oder annulliert wird. Sollte die IAAF einen Regelverstoß feststellen, droht Baumann eine zweijährige Sperre.
Baumann selbst wurde am Verhandlungsort nicht gesehen, obwohl er am Vortag aus dem DLV-Trainingslager in Brisbane in die Olympia-Stadt geflogen war. In der ersten Verhandlungsrunde ging es offensichtlich um Formfragen. Lehner wollte die Zuständigkeit des Arbitration Panel in Frage stellen.
Baumann, in dessen Urin zweimal das Anabolikum Nandrolon nachgewiesen worden war, hatte beim Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der er nicht ohne vorherige Anhörung von den am Freitag beginnenden Sommerspielen ausgeschlossen werden darf. Nachdem der DLV im nationalen Verfahren noch gegen den für Leverkusen startenden Tübinger geklagt hatte, wird er nun vor dem IAAF-Schiedsgericht vom eigenen Verband unterstützt.