Frischer Fisch Böse Buben am Baggersee
Wir Angler sind keine bösen Menschen. Angeln ist jedoch mittlerweile ein bürokratisch streng regulierter Akt. Da gerät man schon mal schnell und unabsichtlich in die Mühlen der Behörden. Vorbei sind die Zeiten, da unserem Hobby immer dieser Geruch von grenzenloser Freiheit anhaftete: Sonne. Wasser. Fische. Natur. Lange Haare. Unrasiert. Pustekuchen!
Vor den ersten Wurf hat der Gesetzgeber die Sportfischerprüfung (vulgo: Angelprüfung) gesetzt. Früher musste man noch Geräte für den Fang von speziellen Fischarten zuordnen können, mittlerweile ist nur noch die Theorie an der Reihe. Löblich. Erst danach kann man einen Fischereischein erwerben, mit dem man aber nur an freien Gewässern, etwa am Meer, angeln darf. Für den Rest, beispielsweise Seen oder Flüsse, sind dann wieder einzelne Erlaubnisscheine mit unterschiedlicher Geltungsdauer zu erwerben.
In vielen europäischen Staaten ist das Angeln hingegen erlaubt, ohne dass vorher eine Prüfung abgelegt werden musste. Wer seine Rute auswerfen will, kann sich einen für eine gewisse Zeit gültigen Angelschein kaufen. Diese einfache Regelung gilt in Deutschland aber nur für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Beim Umzug in ein anderes Bundesland muss also in der Regel ein neuer Fischereischein her. Denn Fischereirecht ist Länderrecht, genauso wie die Bildung. Und wer sich darüber wundert, dass unsere Schüler beim Pisa-Test ständig abschmieren, muss sich noch mehr wundern, dass in diesem Land noch jemand angeln geht. Passbilder sind in den Scheinen schon üblich, demnächst kommen sicherlich auch noch Fingerabdrücke dazu.
Denn in Hamburg gelten zum Beispiel andere Mindestmaße (Länge, ab der ein Fisch dem Wasser entnommen werden darf) und Schonzeiten (damit die Fische in Ruhe laichen können) als in Nordrhein-Westfalen oder Thüringen. Bei aller Kritik an den Paragraphenreitern: Diese Regeln sind grundsätzlich positiv. Schließlich sollen ja auch noch die Enkel unserer Angler-Generation Hechte und Karpfen fangen dürfen und nicht nur auf die Erzählungen von Opa vertrauen, die größtenteils sowieso erstunken und erlogen sind.
Aber wie es halt ist bei so vielen Vorschriften: Als Angler fühlt man sich immer als potentieller Verbrecher. Wird gleich ein Fahndungsplakat in allen Polizei-Dienstellen ausgehängt, wenn ich mein Maßband vergessen habe? Muss ich mich wie ein Gangster fühlen, wenn ich zwei Tage vor Ablauf der Schonfrist aus Versehen einen Zander gehakt habe?
Fischwilderei wird hart bekämpft. Früher schaute der pensionierte Vereinskassierer einmal die Woche am See nach dem Rechten, heute rückt die Wasserschutzpolizei mit den modernsten Methoden an. Feldstecher und Verkleidungen (in Fachkreisen "trojanischer Angler" genannt) gehören zur Grundausstattung, immer öfter kommen Videokameras zum Einsatz. Big Brother am Baggersee. Ist eigentlich noch ein Spät-Sendeplatz auf RTL2 frei?
Die Beamten von der "Trachtentruppe" (O-Ton Schimanski) verstehen selten Spaß und sind für einleuchtende Erklärungen nie zu haben. So landete letztens fast die komplette Redaktion des "Blinker", dem monatlichen Fachorgan der Anglerschaft, im Knast, weil der Aussteller des Erlaubnisscheins ein falsches Datum eingetragen hatte.
Ich gehe schon seit Jahren am 1. Januar nicht angeln, weil der alte Fischereischein abgelaufen ist und das Amt Neujahr nicht geöffnet hat. Auf der anderen Seite: Nächstes Jahr gehe ich vielleicht doch am 1. Januar angeln - nur um einmal dieses Gefühl zu haben, ein böser Bube zu sein.