Schwimmen Sportgericht erlaubt "Haihaut"
Lausanne - Der internationale Sportgerichtshof (CAS) hat viereinhalb Monate vor den Olympischen Spielen in Sydney die neuen Ganzkörperanzüge für Schwimmer anerkannt. Der australische Schwimmverband hatte das weltweit höchste Sportgericht angerufen, nachdem die Anzüge mit einer besonderen Oberflächenstruktur eine Debatte über die Chancengleichheit ausgelöst hatten. Der Schwimm-Weltverband Fina, der ohnehin nicht an das CAS-Urteil gebunden ist, hatte den "Fast Skin" (Schnelle Haut)-Anzug bereits im vergangenen November als regelkonform abgesegnet. Bei den Olympia-Trials der Australier vom 13. bis 20. Mai in Sydney sollen die Anzüge erstmals eingesetzt werden.
Das Unternehmen Speedo, unter anderem Ausrüster des Deutschen Schwimm-Verbandes (DSV) sowie der Teams von Australien, den USA und Russland, hatte bei der Kurzbahn-Weltmeisterschaft in Athen den "Haihaut"-Anzug vorgestellt. Der Präsident des Australischen Olympischen Komitees, John Coates, hatte seine Athleten aus Angst vor Protesten der Konkurrenz gewarnt, den Anzug bei Olympia zu tragen. Die Oberflächenstruktur der Anzüge ist der Haut eines Hais nachempfunden und soll die Gleitfähigkeit nach Herstellerangaben um 7,5 Prozent verbessern.