Strafrechtsexperte In dubio pro Baumann
Mainz - "Ein dringender Tatverdacht ist im Falle von Baumann so nicht ersichtlich", erklärte Dieter Rössner dem ARD-Magazin "Report Mainz". Der Marburger Strafrechtsexperte beruft sich in seiner juristischen Einschätzung auch auf den strafrechtlichen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", der eine Verurteilung Baumanns auf Grund der vorliegenden Indizien - zwei positive Dopingproben mit überhöhten Nandrolon-Werten - unmöglich mache. Auch die Sportgerichtsbarkeit könne über diese rechtlichen Grundprinzipien nicht hinweggehen, sagte Professor Rössner dem Magazin. Damit wäre nahezu jede positiv getestete Dopingprobe vor Gericht anzweifelbar, die gesamte Kontrollpraxis de jure als sinnentleertes Unterfangen abgestempelt.
Baumann selbst hatte Strafanzeige gegen unbekannt wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt, nachdem in seinem Haus eine mit dem Nandrolon-Vorläufer 19-Norandrostendion versetzte Zahnpasta als mögliche Quelle für die positiven Kontrollen gefunden wurde. Das DLV-Präsidium entscheidet am kommenden Samstag in Darmstadt darüber, ob beim DLV-Rechtsausschuss eine zweijährige Sperre für Baumann beantragt wird. Sollte dies der Fall sein, muss das verbandsunabhängige Gremium ein abschließendes Urteil fällen, gegen das Baumann im für ihn negativen Falle allerdings weitere rechtliche Schritte einleiten könnte.