Deutsche als Gastarbeiter Arbeitsämter zahlen Vermittlungsprämie nicht
Lothar Meier hat alles, was ein Arbeitsloser braucht, um erfolgreich vermittelt zu werden: Er ist ein berufserfahrener Maurer, er hat einen Vermittlungsgutschein und er ist flexibel. So flexibel, dass er sogar ins Ausland gehen würde, um dort zu arbeiten. Im französischen Lyon wiederum sitzt die Vermittlungsagentur von Christine Zahn. Christine Zahn sucht Maurer, bevorzugt deutsche Maurer. Denkt man europäisch, sollte alles kein Problem sein.
Doch - man ahnt es schon - die Sache ist viel komplizierter. Denn Frau Zahn bekommt den Vermittlungsgutschein für ihren erfolgreich in Lohn und Brot gebrachten Maurer nicht ausbezahlt. Grund: Der Paragraf 421g SGB III. Danach kann der Gutschein nur eingelöst werden, wenn der Arbeiter auch ins deutsche Sozialsystem einzahlt. Mit anderen Worten: lieber arbeitslos in Deutschland als vermittelt nach Frankreich.
Ein SPIEGEL-TV-Bericht von Andreas Dieste und Felix Kasten.