GEZ ganz groß: Fernseher oder Waschmaschine? - DER SPIEGEL
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GEZ ganz groß Fernseher oder Waschmaschine?

Einigen von Ihnen kommt die Situation bekannt vor: Der Mann, der soeben sanft und unaufdringlich Ihren Klingelknopf betätigt hat, lächelt scheel durch den Türspalt und reckt seinen Hals in Ihre Richtung, als sei er schwerhörig. Schwerhörig? Weit gefehlt. Der gutmütig grinsende Herr verdient sein Geld mit eben jenem überdruchschnittlich gut entwickelten Gehörsinn, den ein Gebührenbeauftragter in Sachen Rundfunk mitbringen sollte.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Und während Sie noch darüber nachdenken, ob er der neue Hausmeister, ein Wachturm-Verteiler oder schlicht der ewig randalierende Nachbar von oben ist, nestelt er einen zerknautschten Ausweis aus der Tasche und kommt ganz unverblümt zur Sache: "Besitzen Sie einen Fernseher?"

Spätestens in diesem Moment wird klar: Sie befinden sich mitten in einem "Feststellungsprozess" im Sinne des § 3 Absatz 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Sollten Sie versäumt haben, die zuständige Landesrundfunkanstalt von der Existenz eines Rundfunkgerätes in Ihren vier Wänden zu informieren, haben Sie ein Problem. Kein gravierendes, aber ein unter Umständen kostenintensives Problem. Bei einer monatlichen Gebühr von 28,25 Mark kommt der Schwarzseher in fünf Jahren auf immerhin 1695 Mark, die er der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) schuldet. Hartnäckige Zahlungsverweigerer können gar mit einer Ordnungsstrafe von zusätzlich 2000 Mark rechnen - auch ein erhöhter Bearbeitungsaufwand hat seinen Preis.

Bundesweit zahlen rund 90 Prozent der Rundfunkteilnehmer brav ihren öffentlich-rechtlichen Obolus, während die verbleibenden zehn Prozent sich einer derartigen "Solidarleistung" verweigern. Gebührenbeauftragte sorgen als freie Mitarbeiter der jeweiligen Landesrundfunkanstalt dafür, dass sich die Zahl der illegalen Fernsehzuschauer stetig reduziert. Die in Rhetorik, juristischen Grundlagen und Argumentationstechnik geschulten "Rechtsvollstrecker" sind idealerweise um die 35, kommen aus einem Dienstleisterberuf und arbeiten leistungsorientiert, das heißt, ausschließlich auf Provisionsbasis. Die berühmt-berüchtigten "Kopfgelder" sollen Motivation und Effizienz der TV-Schnüffler garantieren.

Systematisch durchkämmen sie ganze Straßenzüge auf der Suche nach nicht gemeldeten Spielfilm- und Serienfans. In der Regel wird den GEZ-Abgesandten Rede und Antwort auf ihre Fragen gestanden. "Die meisten geben zu, dass sie Geräte haben", sagt Michael Gessat, 53, Abteilungsleiter Rundfunkgebühren des NDR in Hamburg. Da mindestens 97 Prozent aller Haushalte einen Fernseher und fast 100 Prozent ein Radio besäßen, sei es nahezu unmöglich, dass irgendjemand nicht in der einen oder anderen Form zum Rundfunkteilnehmer würde.

Kultverdächtig in diesem Zusammenhang die Ausrede eines auf frischer Tat ertappten Schwarzsehers in Hamburg: Vom Gebührenbeauftragten auf die direkt vor ihm flimmernde Mattscheibe angesprochen, beteuerte der Nichtzahler, dass es sich hierbei keineswegs um ein Fernsehgerät, sondern vielmehr um eine Waschmaschine handele.

Bei begründetem Verdacht - die unübersehbare Satellitenschüssel vor der Haustür oder der eingeschaltete Fernseher direkt vor der Kontrolleursnase - scheut sich die GEZ durchaus nicht, den Rundfunkteilnehmer auch ohne dessen Einwilligung anzumelden. In den seltensten Fällen erheben die so unverhofft legalisierten Fernsehzuschauer dagegen Einspruch. Wer sein Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch nimmt und auf dem Nichtvorhandensein eines Fernsehgerätes in seiner Wohnung beharrt, unterschreibt eine rechtsverbindliche Erklärung - und wird meist nicht weiter behelligt.

Zwar käme es vermehrt zu aggressiven Reaktionen bei den Gesprächspartnern, berichtet GEZ-Profi Gessat, tätliche Angriffe seien jedoch glücklicherweise nicht zu beklagen. "Wir empfehlen unseren Mitarbeitern, im Ernstfall eher defensiv und verhältnismäßig zu reagieren - niemand muss sich für 30 Mark verprügeln lassen. Juristischen Maßnahmen sind in solchen Situationen ohnehin effektiver."

Die Gebührenbefreiung für Internet-PC's versteht sich als nur vorläufig und endet am 31. Dezember 2003. Grundsätzlich geht man davon aus, dass diese Rechner für den Empfang von Rundfunksendungen geeignet und damit gebührenpflichtig sind.

Ob die Gebührenpflicht in der bestehenden Form Zukunft hat, vermag auch Michael Gessat nicht vorherzusagen. Mit zunehmender Konvergenz der Medien jedoch seien neue Lösungen wie zum Beispiel eine Haushaltsgebühr unabhängig von Anzahl und Art der Geräte durchaus denkbar. In Kommissionen und Arbeitsgruppen der Rundfunkanstalten werden diese "TV-Flatrates" bereits diskutiert.