Interview mit LKA-Experte für Molekulargenetik "Jeder hat ein Recht auf seine eigene DNS"
SPIEGEL ONLINE:
Für die DNS-Analyse von Tatortspuren liegen bisweilen nur verschwindend geringe Mengen an verwendbarem Material wie Hautpartikel, Blut oder Sperma vor. Was müssen Ihre Kollegen von der Tatortspurensicherung bedenken, damit keine dieser Mikrospuren verloren geht?
Kaup: Sie sollten vermeiden, selbst Spuren zu legen. Ansonsten gelten die üblichen Spielregeln: Nichts ohne Handschuhe anfassen, die vorgesehenen weißen Overalls tragen und immer mit Mundschutz arbeiten. Sichtbares Spurenmaterial wie zum Beispiel Blut oder Sperma kann per Wattetupfer oder mit dem Skalpell abgehoben werden. Bei den Epithelzellen, die aus der obersten Zellschicht von Haut oder Schleimhaut stammen, ist die Spurensuche schwieriger, weil man sie nicht sieht.
SPIEGEL ONLINE: Immer häufiger werden längst ad acta gelegte Fälle wieder aufgegriffen und archiviertes Spurenmaterial mittels neuer Analysemethoden untersucht. Wie alt dürfen diese Spuren sein?
Kaup: Das Alter ist unerheblich, solange das Material da ist. Die älteste Spur, die ich analysiert habe, war über 20 Jahre alt.
SPIEGEL ONLINE: Welche Feinde hat die DNS? Was schadet der Struktur besonders?
Kaup: Die ganz normale Umsetzung durch Bakterienverdauung zerstört die DNS. Außerdem ist Hitze ein Problem - die Untersuchung von Brandleichen gestaltet sich daher immer schwierig. Dann gibt es Chemikalien wie Fixierstoffe oder Desinfektionslösungen, die das Spurenmaterial schädigen.
SPIEGEL ONLINE: Ab wann geben Sie eine Untersuchung an die Kollegen vom BKA ab?
Kaup: So gut wie nie. Mit Ausnahme von Spurenmaterial wie zum Beispiel Haarschäften, das wir bei uns nicht untersuchen können, bearbeiten wir alle Spuren selbst. Auch die Verifizierung von Analysen über Zweituntersuchungen nehmen wir eigenständig vor. Die DNS-Datei des Bundeskriminalamtes ist eine Verbunddatei des Bundes und der Länder. Zwar steht der Server im BKA. Wir pflegen aber unsere Daten selbst und haben Zugriff auf den Gesamtpool.
SPIEGEL ONLINE: Gelangen sämtliche Daten des Landeskriminalamtes automatisch auch in die BKA-Datei?
Kaup: Nur wenn sie gewisse Anforderungen erfüllen: Bei Vergleichsmaterialien von bestimmten Personen müssen wenigstens acht Merkmale vorliegen, bei Spuren gibt es eine Mindestanforderung von fünf Merkmalen.
SPIEGEL ONLINE: Im Mordfall "Nelly" wurden 1998 über 18.000 Männer aus dem Kreis Cloppenburg zur freiwilligen Speichelprobe gebeten. Der Täter konnte überführt werden, weil das genetische Material seiner Probe mit dem DNS-Muster der Sperma-Spuren übereinstimmte, die man am Leichnam des elfjährigen Mädchens gefunden hatte. Ihr erfolgreichster Fall?
Kaup: Der Täter hat sich im Prinzip selbst überführt, weil er die Probe freiwillig abgegeben hat. Der größte Erfolg an dieser Untersuchung war, dass wir die weltweit größte Vergleichsmaterialmenge bewältigt haben, nämlich insgesamt 13.500 Proben. Das war auch eine logistische Höchstleistung.
SPIEGEL ONLINE: Gibt es eine Untersuchung, auf die Sie besonders stolz sind?
Kaup: In einem Mordfall in Osnabrück ist es einer Laborassistentin letztes Jahr gelungen, an Erbrochenem auf einem Teppich kernhaltige Zellen zu isolieren, mittels derer wir die DNS des Täters bekamen. Ein Spurenbeamter hatte von Hämatomen auf der Leiche im Bereich Brust und Oberschenkel ganz feine Abstriche gemacht, in denen ebenfalls die DNS des Täters gefunden wurde. Das war eine große Leistung der Kollegen, insgesamt eine sehr gelungene Sache.
SPIEGEL ONLINE: Wissen Sie immer, von welchem Fall die Spuren stammen, die Sie gerade untersuchen?
Kaup: Nein, im Gegenteil, bei uns sind sämtliche Spuren anonymisiert. Wir wissen nicht, um wessen Material es sich handelt, weil wir nur die notwendigsten Daten und Vorgangsnummern erhalten.
SPIEGEL ONLINE: Die Kollegen in Bayern sind beim Sammeln von DNS-Daten die fleißigsten der Republik - rund 30.000 der DNS-Profile in der Gendatei des BKA stammen aus dem Süden der Republik.
Kaup: Die Bayern haben ihre Untersuchung zum Teil in Fremdvergabe durchgeführt und damit eine Menge an Material gesammelt. Das LKA Niedersachsen hat eigenständig immerhin rund 20.000 so genannte Retrograde, also nachträglich erfasste Profile, erstellt. Das ist eine Menge Arbeit, auf die wir sehr stolz sind.
SPIEGEL ONLINE: Halten Sie die bayerische Methode, ehemalige Häftlinge und Gefängnisinsassen zur freiwillig unfreiwilligen Speichelspende zu bitten, für legitim?
Kaup: Bei uns gibt es ganz klare Vorgaben: In Niedersachsen sind Proben ohne richterliche Anordnung nicht genehmigt. In Bayern hat man in dieser Hinsicht eine etwas andere Rechtsauffassung: Dort geht man davon aus, dass, wenn jemand freiwillig eine Probe abgibt, eine richterliche Anordnung nicht nötig ist.
SPIEGEL ONLINE: Die DNS-Datei des BKA wurde 1998 auf Initiative des damaligen Innenministers Kanther eingeführt. Sie waren damals in einer Arbeitsgruppe, welche die DNS-Datei in ihrer jetzige Form konzipiert hat. Wieso hat man nicht von Anfang an versucht, bundesweit einheitliche Regelungen zu treffen?
Kaup: Die DNS-Datei wurde unter großem öffentlichen und politischen Druck ins Leben gerufen. Man war schockiert von den Morden an Mädchen wie Nelly oder der 13-jährigen Ulrike Everts. Da ist einiges auf der Strecke geblieben, unter anderem auch die Planung einer bundesweit einheitlichen Vorgehensweise. Wie in vielen anderen Bereichen gilt auch für Arbeitsgruppen: Das Kind, das dort geboren wird, sieht manchmal anders aus als der Vater.
SPIEGEL ONLINE: Was halten Sie von der Idee, die gesamte männliche Bevölkerung der Bundesrepublik in einer Gendatei zu erfassen?
Kaup: Das ist eine vollkommen unsinnige Idee, denn das würde bedeuten, dass wir rund 40 Millionen Proben nehmen und untersuchen müssten - das übersteigt die Möglichkeiten der Institute und unsere Kapazitäten. Zudem bin ich der Meinung, dass jeder ein Recht auf seine eigene DNS hat. Bei Personen, die bereits tatverdächtig sind, liegt der Fall natürlich anders.