Europol Der Papiertiger bekommt Zähne
Nicht nur die Zusammenarbeit innerhalb der europäischen Behörde, auch zwischen den USA und der europäischen Strafverfolgungsbehörde sollten verstärkt werden, forderte die US-Regierung im Herbst vergangenen Jahres. Europol sollte den USA gesammelte Informationen zu relevanten Terrorismusfällen zur Verfügung stellen, so die Aufforderung im Zuge der Anti-Terror-Maßnahmen. Aber auch die Kooperation auf europäischer Ebene sollte weiter vorangetrieben werden. Die internationale Strafverfolgung, nicht nur in Terrorismusfällen, hat an Bedeutung gewonnen.
Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union haben den Aufgabenbereich der europäischen Polizeibehörde Europol auf ihrer Ratstagung in Luxemburg Ende April 2002 ausgeweitet. Bisher haben die Europol-Beamten nur die gewonnenen Informationen über grenzüberschreitende Verbrechen an die jeweiligen Nationalstaaten weitergeleitet und die Verbrechensfälle analysiert. Künftig sollen sie auch selbst in grenzüberschreitenden Ermittlungsteams von zwei und mehr Mitgliedstaaten aktiv werden. Auch soll Europol dem Beschluss zufolge die nationalen Polizeibehörden auffordern, Ermittlungen gegen verdächtige Personen aufzunehmen. Doch von einer europäischen Polizeiexekutive ist Europol dennoch auch nach dem 11. September noch weit entfernt.
Die Erfolgsquote von Europol ist bisher gering. Europol-Vertreter geben die Schuld den Mitgliedstaaten: das Budget sei zu knapp bemessen und die Mitarbeiterzahl zu gering, um wirklich effektiv arbeiten zu können. Im Gegenzug halten die nationalen Polizeibehörden Europol für einen zahnlosen Papiertiger, mit dem es sich nicht lohne, gemeinsame Sache zu machen. Dazu komme eine kulturelle Hürde, denn Polizeibeamten würden generell nicht gerne Informationen preisgeben - und schon gar nicht über Ländergrenzen hinweg, meint ein deutscher Diplomat. Schon auf der innerstaatlichen Ebene sei die Zusammenarbeit äußerst mühsam, da Polizeibeamten gerne gewonnene Erkenntnisse für sich behielten.
Ein weiteres Problem der internationalen Strafverfolgung ist ein bislang fehlender Haftbefehl, der über nationale Grenzen hinweg gültig ist. Doch bald könnte dieser Traum - auf europäischer Ebene zumindest - wirklich werden. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten haben sich im Dezember 2001 auf die Bedingungen für einen europäischen Haftbefehl geeinigt - trotz heftigen Widerstands Italiens. Der europäische Haftbefehl soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die EU-Staaten die europäischen Regelungen in nationales Recht umgesetzt haben. Einige Staaten haben es besonders eilig: Deutschland will nach dem Treffen der EU-Justizminister mit sechs anderen EU-Ländern (Großbritanien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg) bereits 2003 den europäischen Haftbefehl einführen.
Der europäische Haftbefehl soll die Auslieferung von Straftätern innerhalb der 15 EU-Mitgliedstaaten beschleunigen und erleichtern. Die bilateral festgelegten Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sollen damit ersetzt werden. Künftig soll nur noch das zuständige Gericht eines Landes über die Auslieferung der Täter entscheiden. Anders als bisher müssten die Justizministerien die Gerichtsentscheidung dann nicht mehr bestätigen.
von Eva Bahner