Verkehrssünden Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Neben überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachten von Vorfahrt und zu geringem Abstand zu anderen Kraftfahrzeugen gehören Alkohol- und Drogenmissbrauch noch immer zu den Hauptursachen für Unfälle. Bei über 23.000 Unfällen im letzten Jahr stand der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss. Weil nicht jede Polizeikontrolle die Fahrer auch auf psychotrope Substanzen überprüft, ist die Dunkelziffer der Drogenkonsumenten hinter dem Steuer noch immer hoch.
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Verkehrssünden: Drogen und Alkohol im Straßenverkehr
| Kfz geführt mit | Geldbuße in Euro | Punkte | Fahrverbot (Monate) |
|---|---|---|---|
| 0,5 - 1,09 Promille Blutalkohol | 250 | 4 | 1 |
| 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol nachgewiesenem Drogenkonsum | 250 | 4 | 1 |
| 0,25 - 0,54 mg/l Atemalkohol nachgewiesenem Drogenkonsum | 250 | 4 | 1 |
Quelle: ADAC, Januar 2002
Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Wenn ein Fahrer diesen Wert erreicht oder überschreitet, Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, gilt: Sieben Punkte in Flensburg, Geldstrafe und Enzug der Fahrerlaubnis.