Einfuhr Verboten? - Öffnen erlaubt!: Die Postkontrolleure vom Zoll, Teil 4 - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Einfuhr Verboten? - Öffnen erlaubt! Die Postkontrolleure vom Zoll, Teil 4

Das unscheinbare Postpaket aus Japan macht Zöllnerin Schulz skeptisch. Auf der Außenverpackung - keine Angaben über den Inhalt der Sendung.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Der Empfänger aber, ein Tierhändler, ist bei den Beamten kein Unbekannter mehr. Beim Durchleuchten des Kartons bestätigt sich der Verdacht: Die Lieferung enthält genau fünfzehn Käferlarven. Und das ist illegal. Denn mit der Post dürfen keine lebenden Tiere versandt werden. Zunächst aber muss eine Mitarbeiterin prüfen, ob es sich bei den Insekten um eine artengeschützte Spezies handelt. Das wäre doppelt illegal. Bei der anschließenden Untersuchung durch die Veterinärmediziner stellt sich außerdem heraus, dass nicht alle Larven den Transport lebend überstanden haben. In jedem Fall also muss der Empfänger mit einer erheblichen Geldstrafe rechnen.

Über dreihundert Mal wurde im vergangenen Jahr bei der Kontrolle von Briefen, Päckchen und Paketen am Frankfurter Flughafen ein Verstoß gegen das Artenschutzabkommen registriert. An Europas zweitgrößtem Luftkreuz wird ein Großteil des ausländischen Postverkehrs mit Empfängern in der EU gesammelt und zum Teil aufwendig kontrolliert.

Das gilt besonders für private Lebensmittellieferungen, vor allem aus Afrika und Südamerika. Mitarbeiter der „Tierärztlichen Grenzkontrollstelle“ prüfen jede dieser als „Fresspaket“ gedachten Lieferungen.

In Folge 4 der Serie über den Zoll am Frankfurter Flughafen entdecken die Ärzte jede Menge Waren, die für europäische Gaumen ausgesprochen gewöhnungsbedürftig sind: Getrocknete Fleischbonbons, frittierte Schweinhaut, Hasenohren, einen Karton voller verbrannter Fische und vieles mehr.

Doch die Einfuhr derart exotischer Delikatessen ist obendrein streng verboten. Denn durch Verwendung oder Verzehr könnten Seuchen wie die Vogelgrippe, die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest übertragen werden. In einer dieser Lebensmittelpakete finden die Zöllner außerdem noch rund fünf Kilo Kokain. Ein Fall für die Drogenfahnder.

Mehre Wochen lang durfte SPIEGEL-TV-Autor Markus Grün in den Zollhallen am Frankfurter Flughafen filmen, fast ohne jede Einschränkung. Die Oberfinanzdirektion Koblenz erteilte für die Dreharbeiten eine bislang einmalige Ausnahmegenehmigung.