Der Fall Kaplan Wie der Staat sich von seinen Gegnern vorführen lässt
Der Fall Metin Kaplan wird zur Bewährungsprobe für den Rechtsstaat. Er zeigt, wie schwer es ist, Islamisten oder Kriminelle aus dem Land zu schaffen - selbst Männer, die weitaus gefährlicher sind als der Kölner Extremistenführer. Jetzt sollen schnellere Verfahren helfen. Ein heikler Plan, der an den Prinzipien der deutschen Demokratie nagt.
Frankreich, Spanien und Großbritanien verfolgen Hassprediger und Fundamentalisten bereits mit juristischer Härte. Die Niederlande haben sogar die strengsten Asylgesetze Europas geschaffen. Bundesinnenminister Otto Schily will gleichziehen und würde den Extremisten Kaplan deshalb lieber heute als morgen loswerden. Auch wenn von der Macht und Herrlichkeit des krebskranken, früheren Chefs der Sekte "Kalifatstaat" nicht mehr viel übrig ist.
Im XXP-Studio diskutiert Moderator Matthias Ziemann mit SPIEGEL-Redakteur Gunther Latsch, dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, dem Präsidenten der HWWA, Thomas Straubhaar, und Josef Gräßle-Münscher, dem Rechtsanwalt von Mounir al-Motassadeq, über die Probleme beim Prozess des "Kalifen von Köln", Metin Kaplan.
Sendetermin: Montag, 07. Juni, 23.00 Uhr, XXP
Gäste im Studio
Uwe Schünemann, Innenminister Niedersachsen
Der gelernte Industriekaufmann ist seit 1994 CDU-Landtagsabgeordneter, seit 2003 niedersächsischer Minister des Inneren und des Sports. Er verlangt unter anderem die Einführung elektronischer Fußfesseln für radikale Islamisten. Sollte Rot-Grün dies akzeptieren, werde die Union bei den Zuwanderungsverhandlungen unter Umständen auf ihre Forderung nach Sicherheitshaft verzichten, erklärte der Vater zweier Kinder weiter.
Thomas Straubhaar, Präsident HWWA
Als Universitätsprofessor für "Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik" der Universität Hamburg und Präsident des Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs warnt er vor zu hohen Erwartungen in Bezug auf den Reform-Kompromiss. Aber er sagt auch: "Reformen sind in Deutschland nicht unmöglich."
Josef Gräßle-Münscher, Rechtsanwalt
Gräßle-Münscher hat als Fachanwalt für Strafrecht und langjähriger Verteidiger in Terrorismusverfahren im Prozess um den nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 angeklagten Mounir al-Motassadeq eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren Verurteilte Motassadeq muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräfig ist. Josef Gräßle-Münscher sprach von "pauschalen Behauptungen und Mutmaßung". Auch für die Behörde gelte die Unschuldvermutung, betonte er.
Außerdem im Studio: Gunther Latsch, DER SPIEGEL
Moderation
Matthias Ziemann, Geschäftsf. Redakteur, SPIEGEL TV