Neue Wege im Strafvollzug: Gruppendynamische Knast-WG - DER SPIEGEL
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Neue Wege im Strafvollzug Gruppendynamische Knast-WG

Mit neuen Strukturen im Jugendstrafvollzug versucht Baden-Württemberg zu zeigen, dass Resozialisierungsmaßnahmen jenseits von Gittern und meterhohen Mauern erfolgreich sein können.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Seit über 50 Jahren gibt es im Jugendgerichtsgesetz (JGG)  eine Vorschrift, die den Jugendstrafvollzug in weitgehend freier Form ermöglicht. Da der Paragraf 91, Absatz drei des JGG bisher jedoch kaum Anwendung fand, war er mehr oder minder "totes Recht" ? bei Jugendstrafen ohne Bewährung landeten die Verurteilten im Normalfall in Justizvollzugsanstalten.

Das "Projekt Chance"


Das soll sich jedoch ändern. In Baden-Württemberg hat Justizminister Ulrich Goll bereits das "Projekt Chance" ins Leben gerufen. Jugendlichen, die das erste Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Strafe nicht im geschlossenen Vollzug sondern in Einrichtungen ohne Gefängnismauern abzusitzen.

Die Bedingung: Sie müssen ernsthaften Willen bekunden, ihre täglichen Pflichten erledigen, die Auflagen erfüllen und sich beim intensiven "Sozialtraining" bewähren. Andernfalls geht es zurück in den normalen Vollzug. Freie Träger der Jugendpflege wie Diakonie, Caritas oder andere Wohlfahrtsverbände sollen die Jugendlichen langfristig in eigenen Anstalten betreuen und möglichst realitätsnah resozialisieren.

Weil Innovationen auch im Strafvollzug Geld kosten, hat Goll neben der Gründung des Vereins "Projekt Chance" auch gleich den Aufbau einer Stiftung initiiert, die für den Modellversuch mehr als acht Millionen Mark zur Verfügung stellte. Die guten Kontakte des FDP-Manns zu Wirtschaft und Industrie in Baden-Württemberg könnten dem Erfolg der neuen Resozialisierungsmaßnahmen zu Gute kommen: Schon jetzt bemüht man sich intensiv um konkrete Absprachen über Ausbildungs- und Arbeitsplätze für entlassene Gefangene.

Die Knast-Kommune in der JVA Adelsheim: "Just Community"


Die Justizvollzugsanstalt Adelsheim ist Baden-Württembergs Zentralgefängnis für männliche Jugendliche zwischen 14 und 23 Jahren, die zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt wurden. In der für 400 Häftlinge konzipierten Anstalt arbeitet man mit dem Projekt "Just Community"  schon seit sieben Jahren an einer Erziehung der Insassen zu mehr Selbständigkeit und moralischer Verantwortung. 15 Jugendliche können an dem Selbstverwaltungsmodell teilnehmen, das die demokratische Alltagsbewältigung zum Kardinalziel erklärt hat.

"Wir müssen die Verhältnisse in der Haft normalisieren und zwar im Sinne einer Anpassung an das normale Leben jenseits der Gefängnismauern", betont der Leiter der JVA, Joachim Walter. Weil Lernen üblicherweise am Modell und am Beispiel erfolge, stünden die Verhältnisse im geschlossenen Vollzug einer moralischen Entwicklung des Einzelnen eher entgegen.

Aus diesem Grund leben die Teilnehmer des "Just Community"-Projekts mit fünf Betreuern in einer Art Wohngemeinschaft zusammen. Je drei Gefangene teilen sich ein gitterfreies Zimmer in dem Fertighaus auf dem Anstaltsgelände. Die Türen sind bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet, es gibt einen Fernseher und einmal im Monat eine Einkaufsfahrt in die Stadt. Sämtliche Entscheidungen werden gemeinsam getroffen: Die Jugendlichen stellen eigene Regelkataloge auf, schreiben Satzungen und verabschieden Entschlüsse per Zweidrittelmehrheit. Ein aus zwei gewählten Vertretern bestehendes "Leitungskomitee" führt die wöchentlichen Sitzungen.

"Sowohl die Bediensteten als auch die Gefangenen schätzen diese Form des Zusammenlebens sehr", berichtet Walter. Auch würden die zahlenmäßig unterlegenen Betreuer bei Entscheidungsfindung in der Regel nie überstimmt, weil es bei den Abstimmungen eben um ganz konkrete alltägliche Belange ginge. "Ihre eigene Entlassung", ergänzt der Anstaltsleiter schmunzelnd, "können sie allerdings noch nicht beschließen."

Das ewige Thema: Gefängnis und Geld

Rund 400 Mark verdient ein Häftling im Monat, bei Arbeitsverweigerung kann der Anstaltsleiter Disziplinarmaßnahmen anordnen. Der fehlende finanzielle Anreiz wird durch die zusätzlich gewährten Urlaubstage bei normalem Arbeitspensum wettgemacht. Freigänge (der regelmäßige Aufenthalt jenseits der Gefängnismauern) und Ausgang werden dabei offensichtlich in den seltensten Fällen zur Flucht genutzt. "Die kommen alle wieder", meint Walter und beruft sich auf eine anstaltsinterne "Nichtrückkehrquote" von nur 0,5 bis ein Prozent.

Während ein Haftplatz in der Jugendstrafanstalt zwischen 130 und 150 Mark pro Tag kostet, schlägt die Unterbringung in einem qualifizierten Heim mit rund 320 Mark zu Buche. Ein Anlass für viele Entscheidungsträger, die Unterbringungskosten im Gefängnis gegen die in intensiv betreuten Einrichtungen aufzurechnen. Für Walter eine unverständlicher Ansatz, weil er weiß, welche Auswirkungen der Strafvollzug auch auf die Steuer- und Rentenkassen hat: "Wir stehen am Ende des Vollzugs. Alles, was wir in einem früheren Stadium erreichen können, ist billiger."

Annette Langer