Interview: Jungkriminelle auf dem Bauernhof: "Nichts beschönigen oder bagatellisieren" - DER SPIEGEL
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Interview Jungkriminelle auf dem Bauernhof: "Nichts beschönigen oder bagatellisieren"

Diplompädagogin Sigrid Jordan-Nimtsch, 49, arbeitet seit 30 Jahren mit straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen. Im Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk ist die Koordinationsleiterin verantwortlich für mehrere Einrichtungen in der Uckermark, die delinquente Jugendliche vor der Untersuchungshaft bewahren sollen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

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: Welche Straftaten haben die Jugendlichen begangen, die zu Ihnen kommen?

Jordan-Nimtsch: Im letzten Jahr waren vor allem Eigentumsdelikte – von Diebstahl bis zu schwerem Raub – häufig vertreten. Rund 70 Prozent der Jugendlichen haben sich in diesem Bereich etwas zu Schulden kommen lassen. 16 Prozent waren wegen Gewaltverbrechen angeklagt, darunter auch wegen Totschlags. Sexualdelikte spielten keine so große Rolle, nur drei Prozent, und auch die unter sonstige Delikte zusammengefassten Straftaten wie Erpressung oder Urkundenfälschung waren eher selten.

SPIEGEL ONLINE: Welche Kriterien muss ein junger Delinquent erfüllen, um überhaupt bei ihnen zu landen?

Jordan-Nimtsch: Der Richter muss einen Haftbefehl zur Unterbringung in U-Haft in einen so genannten Unterbringungsbeschluss umgewandelt haben. Nachdem der zuständige Staatsanwalt eine solche Entscheidung bestätigt hat, können die Kinder von ihren Handschellen befreit und direkt in eine unserer Einrichtungen überführt werden.

SPIEGEL ONLINE: Gibt es Gründe, die eine Unterbringung jenseits der Gefängnismauern als nicht unbedingt angeraten erscheinen lassen?

Jordan-Nimtsch: Nein, es gibt keine Ausschlusskriterien. Wir möchten möglichst jedem Straftäter die Chance bieten, bei der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Natürlich ist die Entscheidung für eine U-Haft-Vermeidung auch abhängig davon, wie der Richter den Angeklagten und sein Vergehen konkret einschätzt. Generell gilt: Je jünger die Straftäter sind, desto eher wird von unserem Angebot Gebrauch gemacht. Im letzten Jahr waren gut zwei Drittel unserer Kinder unter 16 Jahren.

SPIEGEL ONLINE: Wie lang kann die Untersuchungsphase bis zur Hauptverhandlung dauern?

Jordan-Nimtsch: Das ist unterschiedlich. Im Durchschnitt bleiben unsere Schützlinge vier bis sechs Monate. Bei sehr schwer wiegenden Straftaten und extrem komplizierten Ermittlungsverfahren kann es auch länger dauern. Häufig gibt es mehrere Hauptverhandlungen, eine Praxis, die zunehmend zur Regel zu werden scheint.

SPIEGEL ONLINE: Woran liegt das?

Jordan-Nimtsch: An der Kompliziertheit der Straftaten, vermute ich.

SPIEGEL ONLINE: Ihre Einrichtung wird vom brandenburgischen Justizministerium finanziert. Was können Sie leisten, was die Untersuchungshaft nicht auch bietet?

Jordan-Nimtsch: Eine sehr intensive Beschäftigung mit den Jugendlichen. Die persönlichen Betreuer der Kids sind Tag und Nacht für sie da. Wir bieten psychologische Beratung und Gesprächsgruppen an. Die Schulpflicht ist bei uns keineswegs aufgehoben, wir betreiben täglich Schule vor Ort. Danach beginnen die Arbeitstrainingsprogramme. Wir versuchen, den Tag so aktiv wie möglich zu gestalten und herauszufinden, was die Jugendlichen – außer kriminell zu sein – noch so können. Hier stehen alle möglichen handwerklichen Übungen auf der Liste: Die Kinder bauen Wohnungen aus, legen Gärten an, decken Dächer oder kümmern sich um die Tiere auf unserem deutsch-polnischen Kinderlandhof.

SPIEGEL ONLINE: Wie effizient ist ihr Ansatz? Können Sie etwas zu den Rückfallquoten sagen?

Jordan-Nimtsch: Die Einrichtung besteht seit März 1995. Fast die Hälfte der Kinder, die uns verlassen, kehrt in ihr Elternhaus zurück, der Rest geht in betreute Wohnformen. Wir schätzen, dass bisher rund 60 Prozent unserer Schützlinge resozialisiert wurden. Eine exakte wissenschaftliche Untersuchung steht aber noch aus – die wird zurzeit in Angriff genommen.

SPIEGEL ONLINE: Was geschieht, wenn ein Jugendlicher während der Unterbringung bei Ihnen straffällig wird?

Jordan-Nimtsch: Um das zu tun, müsste er schon wegrennen. Bisher haben wir jedoch alle Flüchtigen wieder aufgetrieben. Es waren ohnehin wenige und die Tendenz ist abnehmend. Wenn einer der Heranwachsenden allerdings wegläuft, muss entschieden werden, ob er in der Einrichtung bleiben darf oder nicht.

SPIEGEL ONLINE: Gibt es Gewalt unter den Insassen?

Jordan-Nimtsch: Sicher, das kommt vor. In diesem Fall geht es sofort in die Gesprächstherapie. Das Problem muss erkannt und geklärt werden.

SPIEGEL ONLINE: Sie behaupten, den Jugendlichen zu einem Unrechtsbewusstsein verhelfen zu können. Wie soll das gehen?

Jordan-Nimtsch: Das funktioniert nur, wenn man nichts beschönigt oder bagatellisiert. Man muss den Kindern klarmachen, dass es Menschen gibt, die unter ihrem Verhalten gelitten haben.

SPIEGEL ONLINE: Gibt es bei ihnen eine Form von Opfer-Täter-Ausgleich?

Jordan-Nimtsch: Wir haben so etwas schon gemacht. Bevor ein Jugendlicher in Untersuchungshaft kommt, hat er aber im Normalfall mehr als eine Straftat begangen, so dass ein Treffen mit den Geschädigten hier eher die Ausnahme ist.

SPIEGEL ONLINE: Können sich die Jugendlichen frei bewegen?

Jordan-Nimtsch: In der Eingewöhnungsphase sind sie ständig mit einem Betreuer zusammen. Danach gehen sie wie andere Kinder auch in die Stadt – zum Friseur, ins Kino oder zum Einkaufen.

Das Interview führte Annette Langer