Interview: Schlichten mit Geduld und Spucke - DER SPIEGEL
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Interview Schlichten mit Geduld und Spucke

Seit über 35 Jahren vermittelt Helmut Stutzmann zwischen unversöhnlichen Streithähnen, die sich in straf- und zivilrechtlichen Fragen ins Gehege gekommen sind. Der 74-jährige Schiedsmann über Gesetzeslücken, späte Reue und frühe Erfolge.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

SPIEGEL ONLINE:

Gibt es Streitigkeiten, die Sie als so banal einschätzen, dass Sie sie am liebsten gar nicht zum Schlichtungsverfahren zulassen würden?

Stutzmann: Ganz klar nein. Jeder Mensch, der mit einem Problem zu uns kommt, hält sein Anliegen naturgemäß für die wichtigste Sache der Welt. Wir müssen darauf mit dem gebührenden Ernst eingehen, auch wenn es sich objektiv um eine Kleinigkeit handelt.

SPIEGEL ONLINE: Hatten Sie je Auseinandersetzungen zu schlichten, in denen es richtig zur Sache ging und die Parteien sich Gewalt androhten?

Stutzmann: Ich habe vor allem Fälle gehabt, die sehr anrührend waren. Ich erinnere mich an zwei benachbarte Jugendfreunde, die sich so zerstritten hatten, dass sie kein Wort mehr miteinander sprachen. Als der Konflikt trotzdem eskalierte, landeten sie irgendwann bei mir. Weil ich wie alle Schiedsleute in dem Bezirk lebe, in dem ich schlichte, kannte ich die beiden gut und habe sie bei unserem Schiedstreffen erstmal lospoltern lassen. Irgendwann kam ich dann auf den örtlichen Kindergarten und die alten Zeiten zu sprechen und habe die Männer tatsächlich so weit bekommen, dass sie sagten: Was sind wir noch dämlich gewesen. Später habe ich sie dann friedlich vereint im Garten beim Grillen gesehen. Das war ein schönes Erfolgserlebnis.

SPIEGEL ONLINE: Apropos Erfolg: Laut Erhebungen des BDS (Bund der deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen) können Sie und ihre Kollegen über die Hälfte der behandelten Fälle schlichten. Ist das der Bundesdurchschnitt?

Stutzmann: Ja, aber es gibt natürlich auch Gemeinden und Bezirke, in denen der Schnitt weit über 80 Prozent liegt. In Nordrhein-Westfalen konnten wir 2001 bei den Strafsachen eine Schlichtungsquote von über 59 Prozent bei den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von 58,5 Prozent erreichen.

SPIEGEL ONLINE: Wie hoch ist die Rückfallquote im Falle eines Schlichtungserfolges? Gibt es Streithähne, die mehrmals bei ihnen auftauchen?

Stutzmann: In all den Jahren meiner Tätigkeit hatte ich nur einen Fall, in dem die betreffende Person viermal bei mir vorgesprochen hat. Das ist bei jeder Schiedsperson anders und hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel können wir die Streitigkeiten aber auf lange Sicht entschärfen.

SPIEGEL ONLINE: Die meisten Menschen, mit denen Sie zu tun haben, sind im weitesten Sinne ja auch Ihre Nachbarn. Gab es unter den Streithähnen jemals Vertreter, die Ihnen nach einem misslungenen Schlichtungsversuch unfreundlich gesonnen waren?

Stutzmann: Nein, die gab es bisher nicht. Ich fälle ja auch kein Urteil, sondern führe die beiden streitenden Parteien mit viel Geduld und Spucke zusammen und schaffe es in rund der Hälfte der Fälle, sie zu einem Kompromiss zu führen.

SPIEGEL ONLINE: Im Schnitt ist ein Schlichtungsverfahren inklusive aller Auslagen schon ab 28 Euro, in Sachsen-Anhalt ab etwa 60 Euro zu haben. Glauben Sie, dass es langfristig eine Lösung sein kann, personell unterbesetzte Gerichte durch die ehrenamtliche Arbeit von Bürgern zu entlasten?

Stutzmann: Wir haben zwar viele arbeitslose Juristen im Land, aber der Staat hat kein Geld, um sie an den Gerichten zu beschäftigen. Obwohl wir bisher keine Probleme hatten, Nachwuchs für uns Schiedsleute zu finden, halte ich den Anteil der Bundesbürger, die ehrenamtlich tätig sein möchten, für vergleichsweise gering. Es gibt zu wenig Menschen, die über genug Zeit verfügen, um sich langfristig für solche gesellschaftlichen Aufgaben zu engagieren.

SPIEGEL ONLINE: In welchen Bereichen sollte Ihrer Meinung nach noch mehr geschlichtet statt gerichtet werden?

Stutzmann: Wenn all jene Dinge, die uns zurzeit gesetzlich möglich sind, ausgeschöpft würden, hätten wir genug zu tun.

SPIEGEL ONLINE: Woran hapert es denn?

Stutzmann: Bei den Zivilstreitigkeiten liegt zurzeit noch Einiges im Argen: In sechs Bundesländern ist ein Schlichtungsverfahren in diesem Bereich noch immer nicht obligatorisch. In anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen hat man bei den Zivilstreitigkeiten ein ganz wesentliches Moment herausgenommen, nämlich die Erscheinungspflicht. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Fernbleiben einer Partei vom Schlichtungstermin nicht mit einer Ordnungsstrafe belegt wird, obwohl das erfahrungsgemäß sehr viel effizienter ist.

SPIEGEL ONLINE: Mit welchen Problemen haben die Schiedspersonen im Alltag zu kämpfen?

Stutzmann: Einige Bürger denken, dass sie uns nicht für voll nehmen müssen, weil wir keine Juristen sind. Vor allem bei Fällen, in denen eine Schlichtung vor der Klageerhebung nicht obligatorisch ist, sehen viele unsere Vermittlungsversuche als nicht so wichtig an.

Das Interview führte Annette Langer